Antwort #2 am: 16. August 2012, 10:24:02
Also ich denke mal, ganz naiv, daß die Datenschutzerklärung sicherlich vom Kunden akzeptiert werden muß. Letztendlich speicherst Du ja seine Daten und mußt daher auch Auskunft geben, was damit passiert.
Da Du aber eh Derine rechtlichen Dinge (AGB, etc.) von einem Juristen überprüfen lassen solltest wäre dort die letztendliche Abklärung am sinnvollsten.
Gerd