Antwort #10 am: 06. August 2012, 10:49:19
Interessante Diskussion: Auf so eine Idee wäre ich garnicht gekommen.
Ich werde das im Anwenderhandbuch erwähnen, dass man die USTID auch (manuell) prüfen sollte.
Na ja, also die UST ID wird ja ohnehin überprüft, ob sie existiert - das Problem ist ja aber vor allem die mögliche mißbräuchliche Verwendung, um die Ware dadurch Netto (ohne verrechneter Steuer) zu bekommen. Innerhalb Deutschlands oder innerhalb Österreichs gibt es ohnehin nur Lieferung inkl. Steuer, nur wenn für mich als Ösi eine deutsche (oder sonst ein EU-Land) FIRMA oder HÄNDLER bestellt, muss man unbedingt die angegebene UST ID mit der Lieferadresse vergleichen. Wenn die Adresse abweicht, sollte man die Bestellung lieber canceln, ansonsten handelt man sich womöglich steuerliche Schwierigkeiten an
.
Ich hab hier in Wien auch sehr postive Erfahrungen mit dem FA - nur wenn was nicht stimmt, ist man dann mit ziemlicher Sicherheit selbst der Dumme und muss die entgangene Steuer nachzahlen. Ich weiß nicht, mit welcher Webseite aktuell beim modified eCommerce Shopsoftware die UST ID abgefragt wird und ob die Seite auch EU-weit gilt - vielleicht könnte man das auch bei Gelegenheit überprüfen.
Bin froh, das ich gefragt habe - bin also doch nicht alleine ;o) und steuerliche Dinge sind schon irgendwie zeimlich wichtig, sonst wirds zum Bumerang ...
Tolles Forum übrigens !!!
Grüße Michael