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  • Thema: Button-Lösung: "kostenpflichtig bestellen" Button

    moonkid

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 9
    • Geschlecht:
    Hallo zusammen,

    hier eine mögliche Lösung:

    [ Für Gäste sind keine Dateianhänge sichtbar ]

    Der Button ist etwas grösser, wird aber ohne Probleme in der aktuellen modified eCommerce Shopsoftware-1.05-SP1d
    angezeigt!

    Würde vielleicht sogar gehen einen noch breiteren zu nehmen, damit "kostenpflichtig bestellen" nebeneiander steht.

    Der Button soll sich deutlich absetzen, damit man checkt, dass das "das Ende" (des Bestellvorgangs ist) ist....
    Deswegen ist es vermutlich rechtlich fragwürdig, ob er genauso aussehen sollte, wie die anderen Buttons.
    Daher nun also mit ner Signalfarbe, dickerer Schrift. Der Hintergrund des Buttons passt auch ganz gut zum grau hinterlegten Hintergrund der Übersicht.

    Dadurch bildet er einen direkten Zusammenhang zur Bestellübersicht und sticht dennoch hervor, was der Gesetzgeber (= unsere Internet-Dikatoren  :king:)
    ...auch so vorsieht.

    Reicht das dann so?
    In der Übersicht können dank der tollen Button-Lösung aus dem Wiki jetzt die wichtigsten Artikelmerkmale nochmal aufgelistet werden. Das hat mir super weitergeholfen, Danke!  :-)
    Aber diese Merkmale müssen für den Käufer DEUTLICH erkennbar sein! Das wird da aber alles in Kleinschrift gezeigt und erfüllt damit nicht die Vorgabe.

    Die Kurzbeschreibung sollte da grösser und fetter dargestellt werden.
    Die Übersicht  mit Artikel, Preis und Kurzbeschreibung sollte einen farbigen Hintergrund sein oder eingerahmt sein. So wie jetzt, hebt sie sich nicht ab, denn zahlreiche andere Sachen sind ja auch nur grau hinterlegt.


    Hat da jemand ne Idee, wie man das hinbekommen könnte?

    Ausserdem sollte man nicht nur ein Häkchen setzen müssen, was das Lesen und Akzeptieren der AGBs angeht, sondern auch für die Datenschutz-Sachen.

    Man kann ja nicht davon ausgehen, dass ein Käufer sich diese selber freiwillig durchliest und durch das Anklicken, hat man ihn zumindet formell hingewiesen.

    Werden diese Sachen nicht geändert, stellen sie mit ziemlicher Sicherheit schonmal drei logisch nachvollziehbare Gründe für ne Abmahnung dar [keine Rechtsberatung!].
    Denn Shopbetreiber, die das bereits gelöst haben, stehen dann ja solchen gegenüber, die das so lassen.

    Beste Grüße

    Michael

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    rechtstexte für onlineshop