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  • Thema: Unser neuer Online-Shop für Schweißtechnik, Eure Meinung ist gefragt...

    morgenstern

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    Hallo,

    mein Name ist Sylvio Thiele, bin 43 Jahre alt, Ingenieur, und habe vor 2 Jahren in Dresden einen kleinen  Fachhandel für Schweißtechnik übernommen, den es seit 1959 gibt. (Schweisstechnik-Morgenstern)

    Da nun auch unsere konservative Kundschaft jünger wird, und vor PC´s mit schnellen DSL-Leitungen sitzt, hatten wir/ich die Idee, unsere Produkte ebenfalls über Kupfer und Glasfaserkabel an unsere Kunden heran zu bringen. Ob´s funktioniert wissen wir noch nicht, darum auch die Wahl auf die kostenfreie Version von Shop-Modified. Denn wir hatten uns Angebote eingeholt für die Erstellung eines solchen Shops, aber die Investition von bis zu 6.000,- Euro wollte ich einfach nicht ausgeben. Ob es richtig oder falsch war, wird sich zeigen. Ausgeben kann man es später immer noch.

    An dieser Stelle noch mal Danke und ein großes Kompliment an die Macher dieser Software.

    Der Shop ist noch nicht zu 100% fertig, (fertig wird ein Shop ja wohl nie wirklich), aber wir/ich arbeiten kräftig daran, und würden uns über Feedback´s von Euch freuen.
    Seid ehrlich, sagt uns was Euch nicht gefällt, denn nur dass hilft uns ja allen weiter.

    Wünsche noch allen ein schönes heißes Wochenende,
    hier in Dresden sind es gerade 29 Grad im Schatten.

    Viele Grüße, Sylvio Thiele

    www.my-morgenstern.de

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=21383.0

    jannemann

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    Hallo Sylvio,

    was soll man an deinem Shop bewerten?
    Du hast die Software installiert, ein paar Artikel eingefügt und einige Grafiken ausgetauscht.

    In deinem Shop sehen ich noch unwichtige Boxen, die ich noch entfernen würde. Und ganz wichtig ist auch das Design. Das würde ich noch mal anpassen (lassen).

    Schöne Grüße,
    Jan

    morgenstern

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    Hallo Jan,

    hab jetzt mal einige Boxen entfernt, sieht dann eben nur bissl leer aus rechts und links.

    Die Software war schon installiert, bei ALL-INKL.com.  ;-)

    Viele Grüße ( 31 Grad im Schatten,  :blower: )

    menschmeier

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    Hallo,

    super....schönes Logo!

    Die AGBs fehlen aber in der BOX !!

    Lg

    morgenstern

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    Hallo "menschmeier",

    danke, für meine bescheidenen Grafikkenntnisse war dass schon ein kleiner Kraftakt.
    (erstellt mit der Gratis-Software paint.net)

    Wenn ich mir Mühe gebe, und das vor 15 Jahren gehabte, trockene Fach "Wirtschaftrecht" aus dem hinterem Hirnlappen hervorkrame, sind AGB´s keine Pflicht. Falls sich da nichts geändert hat.
    Wenn man keine AGB´s benutzt, kommt (bei Problemen) das Bürgerliche Gesetzbuch zum tragen. 
    So habe ich das zumindest mal gelernt.
    Die Pflicht-Infos für Online-Shops müssen natürlich für den Kunden angezeigt werden.

    Viele Grüße
    Sylvio

    jannemann

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    Es heißt AGB. Und nicht AGB's. :D

    prefy

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    Hallo Sylvio,
    grundsätzlich ist nichts verkehrt daran das Original-Template zu verwenden. Sieht halt optisch nicht so ansprechend aus. Solange es allerdings seinen Zweck erfüllt und sich der Shop in wirtschaftlicher Hinsicht rentiert, musst du auch nichts verändern.
    Sollte es allerdings nicht so laufen mit dem Shop, liegt das wahrscheinlich an der Optik?!


    Wenn ich mir Mühe gebe, und das vor 15 Jahren gehabte, trockene Fach "Wirtschaftrecht" aus dem hinterem Hirnlappen hervorkrame, sind AGB´s keine Pflicht. Falls sich da nichts geändert hat.
    Wenn man keine AGB´s benutzt, kommt (bei Problemen) das Bürgerliche Gesetzbuch zum tragen. 
    So habe ich das zumindest mal gelernt.
    Die Pflicht-Infos für Online-Shops müssen natürlich für den Kunden angezeigt werden.


    Du hast tatsächlich nicht unrecht (gehabt vor 15 Jahren!).
    Vor 10 Jahren begann allerdings die Modernisierung des Schuldrechts und im Laufe des vergangenen Jahrzehnts wurden auch die EU-Vorgaben hinsichtlich des Verbraucherschuldrechts im BGB angepasst.
    Mittlerweile ist auch nach Art. 246 § 2 Pflicht bei Fernabsatzverträgen die AGB anzugeben.
    Du hast ja welche, nur sind die z.T. unter den anderen Pflichtangaben verstreut.

    Insofern musst du nichts ändern, da du bereits alles hast. Es ist nur sehr unübersichtlich.

    Zu deinem Widerrufsrecht:
    Ich würde dir empfehlen den Vordruck aus Anlage 1 zu Art.246 § 2 Abs. 3 Satz 1 BGBEG zu verwenden, um Abmahnungen zu entgehen.
    Denn: Bei dir sind die Folgen des Widerrufs nicht genannt! Damit ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft.

    Darüber hinaus finde ich deine Bedingung zum Vertragsschluss etwas leichtsinnig:

    "Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme
    der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte EMail.
    Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen."

    Warum sagst du dann vorher, dass die Darstellung der Produkte kein verbindliches Angebot darstellen? Der Kunde erhält doch sowieso eine automatisierte Auftragsbestätigung. Solltest du dann die Bestellung nicht annehmen wollen, hast du gar keine Chance mehr den Vertrag nicht anzunehmen.

    Es wäre daher ratsam, die Auftragsbestätigung persönlich zu versenden, wenn du weißt, dass du auch liefern kannst.

    Alle Angaben sind natürlich nicht verbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Gruß Marc
    rechtstexte für onlineshop
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