Guten Morgen zusammen,
wir haben folgenden Hinweis von unserer Bank bekommen:
Definitiv ist es so, dass Sie gesetzlich schon immer eine schriftliche Einzugsermächtigung im Original vom Kunden vorliegen musste (siehe auch Vertrag zum Lastschrifteneinzugsverfahren). Das Rückgaberisiko belief sich auf 6 Wochen nach Rechnungsabschluss des Kontos. Erfolgte der schriftliche Einzug nicht, so erfolgte nach 6 Wochen eine Umwandlung zum autorisierten Verfahren und es galten dieselben Rückgaberisiken. Diese Regelung galt bis zum 08.07.2012.
Ab dem 09.07.2012 sind Sie weiterhin gesetzlich verpflichtet sich eine schriftliche Einzugsermächtigung im Original vom Kunden vorlegen zu lassen (siehe ebenso Vertrag zum Lastschrifteneinzugsverfahren. Liegt jetzt aber keine schriftliche Einzugsermächtigung vom Kunden vor, erfolgt keine automatische Umdeutung, sondern Sie handeln sozusagen in einem nicht autorisierten Verfahren und das Rückgaberisiko beläuft sich auf 13 Monate nach Einreichung.
Aber das ist doch definitiv so, dass bei einer Bestellung in einem Online-Shop nie eine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt. Oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße,
Frank
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