Antwort #4 am: 18. Juli 2012, 07:03:42
Moin Zaldo,
hin & wieder stellt sich exakt diese Frage auch bei mir: Kunden fragen an, ob sie bspw. ein 1.500 €-Einzelstück per Ratenzahlung kaufen können, mit Lieferung nach vollständiger Bezahlung. Diese Angebote habe ich bisher immer akzeptiert und noch nie Ärger gehabt. Und ich denke auch nicht daran, mir bzw. meinen Kunden deshalb einen externen Zahlungsabwickler wie Klarna o.ä. zuzumuten [...].
Andererseits vermute ich wie du, dass hierzu besondere Vertragsmodalitäten ratsam wären, um insbesondere auch das Rückgaberecht zu klären.
Bevor ich gleich mal ganz laut nach THOOOOOOOMAAAAAAAAAAAAAS rufe mit der Bitte, gemeinsam eine möglichst unkomplizierte Lösung zu erarbeiten, hier der Ablauf, wie ich ihn im Moment halte:
1. Kunde fragt an und unterbreitet sein Kaufangebot
2. Falls notwendig, präzisiere ich das und antworte ihm schriftlich per e-mail. Vor allem bitte ich ihn, das Angebot dann ganz normal über den Shop zu kaufen.
3. Nach dem Kauf erhält der Kunde eine Statusemail über den Shop mit den Eckpunkten der Ratenzahlungsvereinbarung ("Wie vereinbart, begleichen Sie den Kaufpreis in 3 Raten à 500 €, zahlbar dann & dann & dann. Nach Eingang der letzten Zahlung wird der Artikel an Sie versandt."
4. Jede eingehende Zahlung quittiere ich mit einer Statusmail "Zahlung erhalten" und schreibe als persönliche Anmerkung bspw. "Ihre 2. Zahlung ist eingetroffen, besten Dank!"
Allerdings wird mir auch unwohl bei der Vorstellung, Kunde könnte den Artikel nach Lieferung zurückgeben wollen. Vermutlich hat er das Recht dazu, aber das wüsste ich auch gerne präziser.
THOOOOOMAAAAAS
Dein Rechtsverdreherrat ist gefragt
Es gibt doch bestimmt irgendwelche Generalklauseln für Ratenkauf, die wir über den Shop händeln können...?
LG,
Chris