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  • Thema: Ratenzahlung

    Zaldoran

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 417
    Ratenzahlung
    am: 17. Juli 2012, 00:33:03
    Moin,

    ich würde meinen Stammkunden gerne die Zahlung in drei Raten ermöglichen, ohne Bank, ohne Zinsen, ohne Schufa und ohne Zahlungsdienstleister oder ähnliches. Mal vom technischen Aspekt abgesehen, da gibt es doch bestimmt irgendwelche rechtlichen Fallstricke, notwendige AGB Anpassungen oder Informationspflichten, oder?

    LG
    Zaldo

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=21159.0

    Spritzpistole

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 816
    Re: Ratenzahlung
    Antwort #1 am: 17. Juli 2012, 06:30:46
    Hallo und guten Morgen,

    also AGB-rechtlich sehe ich bis auf den Hinweis zu der neuen Zahlungsmethode keine Probleme, mehr sollte an jener Stelle auch nicht eingefügt werden.

    Für eine ordnungsgemäße Abwicklung sollte vom Kunden aber eine vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnet werden. Das birgt also auch einen gewissen Abwicklungsaufwand. Erst muss der Preis von dir eingetragen und die Monatsraten aufgeschlüsselt werden, dann Dokument unterschrieben zum Kunden und dieses wieder unterschrieben an dich zurück. Und erst dann würde ich an deiner Stelle die Ware versenden.

    Ansonsten keine weiteren Probleme.

    Gruß
    Thomas
    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    Alfred

    • Experte
    • Beiträge: 2.115
    Re: Ratenzahlung
    Antwort #2 am: 17. Juli 2012, 08:32:06
    , dann Dokument unterschrieben zum Kunden und dieses wieder unterschrieben an dich zurück. Und erst dann würde ich an deiner Stelle die Ware versenden.

    Hallo,

    diese Sicherheitsaspekt will er ja nicht.

    Zitat
    ohne Schufa und ohne Zahlungsdienstleister oder ähnliches.

    Da müsste es doch reichen die Rechnung zu erweitern und im Text anzugeben wann welche Rate fällig ist.
    Das kennt man doch von der Stromrechnung her wenn die Mitteilung zu geänderten Abschlagszahlungen kommt. Dann der Satz über "Zahlung und Verzug"...

    @Zaldo: Mach es nicht so wie du es vorhast. Das geht schief. Es gibt auch für Ratenzahlung Dienstleister.

    Gruß

    Zaldoran

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 417
    Re: Ratenzahlung
    Antwort #3 am: 18. Juli 2012, 01:45:33
    Oh, das sollte ich präzisieren, ich meinte bei Lieferung nach vollständiger Bezahlung. Es geht hier ja vielmals um Einzelstücke und begrenzte Limitierungen, die unter Umständen dann halt weg sind bis man wieder "flüssig" ist. Der Mehrwert besteht also darin, sich etwas zu sichern bevor es sich jemand anderes schnappt.

    Das Risiko mir nach einer Rate einen Kuckuck an die Backe kleben zu müssen möchte ich natürlich nicht eingehen  :datz:

    baustelle

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 1.622
    Re: Ratenzahlung
    Antwort #4 am: 18. Juli 2012, 07:03:42
    Moin Zaldo,

    hin & wieder stellt sich exakt diese Frage auch bei mir: Kunden fragen an, ob sie bspw. ein 1.500 €-Einzelstück per Ratenzahlung kaufen können, mit Lieferung nach vollständiger Bezahlung. Diese Angebote habe ich bisher immer akzeptiert und noch nie Ärger gehabt. Und ich denke auch nicht daran, mir bzw. meinen Kunden deshalb einen externen Zahlungsabwickler wie Klarna o.ä. zuzumuten [...].

    Andererseits vermute ich wie du, dass hierzu besondere Vertragsmodalitäten ratsam wären, um insbesondere auch das Rückgaberecht zu klären.

    Bevor ich gleich mal ganz laut nach THOOOOOOOMAAAAAAAAAAAAAS rufe mit der Bitte, gemeinsam eine möglichst unkomplizierte Lösung zu erarbeiten, hier der Ablauf, wie ich ihn im Moment halte:

    1. Kunde fragt an und unterbreitet sein Kaufangebot
    2. Falls notwendig, präzisiere ich das und antworte ihm schriftlich per e-mail. Vor allem bitte ich ihn, das Angebot dann ganz normal über den Shop zu kaufen.
    3. Nach dem Kauf erhält der Kunde eine Statusemail über den Shop mit den Eckpunkten der Ratenzahlungsvereinbarung ("Wie vereinbart, begleichen Sie den Kaufpreis in 3 Raten à 500 €, zahlbar dann & dann & dann. Nach Eingang der letzten Zahlung wird der Artikel an Sie versandt."
    4. Jede eingehende Zahlung quittiere ich mit einer Statusmail "Zahlung erhalten" und schreibe als persönliche Anmerkung bspw. "Ihre 2. Zahlung ist eingetroffen, besten Dank!"

    Allerdings wird mir auch unwohl bei der Vorstellung, Kunde könnte den Artikel nach Lieferung zurückgeben wollen. Vermutlich hat er das Recht dazu, aber das wüsste ich auch gerne präziser.

    THOOOOOMAAAAAS  :worship:  Dein Rechtsverdreherrat ist gefragt ;-) Es gibt doch bestimmt irgendwelche Generalklauseln für Ratenkauf, die wir über den Shop händeln können...?

    LG,
    Chris
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