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  • Thema: Impressum - Unterscheidung Vor- und Familienname

    keineLustmehr

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    Durch einen hier postenden User bin ich gerade auf ein Impressum gestoßen, das auf den ersten Blick vollständig erscheint, aber ...

    Muss man den Namen des Inhabers/Geschäftsführers eindeutig erkennen können? Das ist in diesem Fall nämlich schwierig.

    Beispiel: "Thomas Christian"

    Ist da nun Herr Christian oder Herr Thomas? Ich bin ja kein Jurist, aber es sind ja viele Sachen schon an einfachen Formalien gescheitert nur weil an falsche Personen zugestllt wurde. Im Umkehrschluss wäre dann ein solches Impressum nicht vollständig, da der GF nicht richtig/uneindeutig/verwirrend genannt ist.

    Volker

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=21111.0

    WayneTsun

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    Re: Impressum - Unterscheidung Vor- und Familienname
    Antwort #1 am: 13. Juli 2012, 21:45:23
    Hi Volker! Ist das nun Dein Vorname oder Dein Nachname? (*scherz*)

    Ich bin mir fast hundertprozentig sicher - und die Juristen an Bord werden das sicher bestätigen -, dass es in Deutschland auch hierfür eine Norm gibt. Ich denke mal, dass es immer "Vorname Nachname" oder "Nachname, Vorname" heißen muss. Also Christian(NN), Thomas(VN) oder Thomas(VN) Christian(NN).

    Beste Grüße,
    Wayne

    PS: Das stellt übrigens keine Rechtsberatung dar, sondern nur meine Meinung. (Das wollte ich auch schon immer mal schreiben!)  :-B

    NicoDeluxe

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    Re: Impressum - Unterscheidung Vor- und Familienname
    Antwort #2 am: 13. Juli 2012, 22:06:08
    ich glaaaaube ich weiß wen du meinst ;) Gute Frage, ist mir noch nie so in den sinn gekommen

    keineLustmehr

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    Re: Impressum - Unterscheidung Vor- und Familienname
    Antwort #3 am: 13. Juli 2012, 22:16:16
    @nico
    ja, da hat jemand dann auch ganz schnell regiert und sein Logo geändert, gell?

    NicoDeluxe

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    Re: Impressum - Unterscheidung Vor- und Familienname
    Antwort #4 am: 13. Juli 2012, 22:23:46
    Jupp, man muss ja keine schlafenden Hunde wecken ;) Werd mal meinen Anwalt diesbezüglich fragen. Vielleicht kann es auch mit

    Vorname: XXX
    Nachname: YYY
    Adresse: Straße
                 PLZ ORT

    abgetan werden.

    Hab mal bei einem Bekannten geschaut, er und sein Prokurist, haben beide einen vermeintlichen Vornamen als Nachnamen, die haben einfach "Vorname Nachname" und das ganze wurde von einer bekannten RA-Kanzlei erstellt, demzufolge wird das schon so passen :)

    frangulus

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    Re: Impressum - Unterscheidung Vor- und Familienname
    Antwort #5 am: 13. Juli 2012, 22:49:57

    Ich bin mir fast hundertprozentig sicher - und die Juristen an Bord werden das sicher bestätigen -, dass es in Deutschland auch hierfür eine Norm gibt.


    Genaugenommen z.Bsp. DIN5008 
    Üblich ist die Form Titel Vorname Nachname (deshalb heißt es ja auch Vorname weils vorne steht)

    z.Bsp. Dr. Hans Mustermann

    Wird der Nachname zuerst genannt, dann folgt dem Nachname ein Komma.
    Dies wird z.Bsp. oft in Literaturverzeichnissen verwendet. 
    Dr. Mustermann, Hans

    Im Impressum würde ich immer die zur DIN5008 passende Variante verwenden.

    MfG
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