Durch einen hier postenden User bin ich gerade auf ein Impressum gestoßen, das auf den ersten Blick vollständig erscheint, aber ...
Muss man den Namen des Inhabers/Geschäftsführers eindeutig erkennen können? Das ist in diesem Fall nämlich schwierig.
Beispiel: "Thomas Christian"
Ist da nun Herr Christian oder Herr Thomas? Ich bin ja kein Jurist, aber es sind ja viele Sachen schon an einfachen Formalien gescheitert nur weil an falsche Personen zugestllt wurde. Im Umkehrschluss wäre dann ein solches Impressum nicht vollständig, da der GF nicht richtig/uneindeutig/verwirrend genannt ist.
Volker
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