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  • Thema: SEPA?

    keineLustmehr

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    SEPA?
    am: 11. Juli 2012, 15:54:50
    Tag zusammen,

    nachdem "Button" nun gleich die nächste Baustelle. Mir flattert gerade so eine Info rein, dass Unternehmen ab 01.02.2014 für Überweisung und Lastschrift IBAN/BIC verwenden müssen! So ziemlich jeder Shopbetreiber wird wohl unter "Unternehmen" fallen und damit kommt die Frage auf wie umsetzen?

    Im xtc-Standard habe ich dazu bis jetzt nichts gesehen (war ja auch nicht nötig).

    Welcher Kunde kennt denn schon seinen eigenen IBAN/BIC, v. a. weil der gemeine Verbraucher die alten Kontonummern/BLZ erst mal weiter nutzen darf?

    Und wieder eine neue Hürde den Kauf abzuschließen.

    Volker

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=21072.0

    frangulus

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    Re: SEPA?
    Antwort #1 am: 11. Juli 2012, 22:04:28
    Tag zusammen,

    nachdem "Button" nun gleich die nächste Baustelle. Mir flattert gerade so eine Info rein,

    Hi, welche Info soll das denn sein und von wem?

    xxhappyxx

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    Re: SEPA?
    Antwort #2 am: 11. Juli 2012, 22:56:23

    frangulus

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    Re: SEPA?
    Antwort #3 am: 11. Juli 2012, 23:15:58
    Schaust du hier!

    http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/anleger-und-verbraucherrecht/sepa-lastschrift-alte-kontonummern-gelten-noch-bis-2014/6857832-2.html

    Gruß Thomas

    Ja, das kenne ich. Da steht aber nichts drin was nicht schon lange bekannt ist. Die entsprechenden Änderungen der AGB haben die Banken und Sparkassen doch schon im Januar/Februar verschickt.
    Ab 2014 wird jeder Kunde seine IBAN/BIC kennen bzw. auf den Kontoauszügen etc. finden.      

    xxhappyxx

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    Re: SEPA?
    Antwort #4 am: 11. Juli 2012, 23:29:25
    Sorry, dann hatte ich dich falsch verstanden.

    Ich kenne genug Leute die nicht wissen, was damit gemeint ist und welche Auswirkungen es hat.

    @vsnase:
    Im Shop braucht nur die hinterlegte Bankverbindung angepasst werden, wenn man das nciht schon eh gemacht hat. Also eine Sache von Minuten.

    Gruß Thomas

    keineLustmehr

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    Re: SEPA?
    Antwort #5 am: 12. Juli 2012, 08:49:18
    So einfach ist es in meinen Augen nicht.

    @xxhappyxx
    Welche hinterlegte Bankverbindung meinst Du?

    Ich meinte v. a. die Möglichkeit, dass der Kunde per Lastschrift bezahlen kann. Hier muss meiner Meinung nach (auch) die Datenbank angepaßt werden.

    Und wenn ich den Artikel im Handelsblatt nicht ganz falsch lese, soll für die Abbuchung ein Datum mit dem Kunden vereinbart werden. Ich denke mal, dass dieses Datum im Bestellprozess vom Kunden wenigsten bestätigt, wenn nicht sogar festgelegt werden muss. Auf alle Fälle muss es dem Kunden bekannt gemacht werden.

    Verbraucher dürfen bis 01.02.2016 die alten Kontonummern/BLZ verwenden. Ich denke mal dass viele Verbraucher daher auch 2014 IBAN/BIC noch ablehnen werden und daher den Kauf abbrechen werden. Kennt da evtl. jemand eine Möglichkeit die alten Kontonummern/BLZ in IBAN/BIC zu transferieren? Auch finde ich eine Validierung von IBAN/BIC sehr wichtig. Ich sag ja nur "0" oder "O", "1" oder "I" oder "l".

    Volker

    frangulus

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    Re: SEPA?
    Antwort #6 am: 12. Juli 2012, 10:50:47

    Ich meinte v. a. die Möglichkeit, dass der Kunde per Lastschrift bezahlen kann. Hier muss meiner Meinung nach (auch) die Datenbank angepaßt werden.

    Und wenn ich den Artikel im Handelsblatt nicht ganz falsch lese, soll für die Abbuchung ein Datum mit dem Kunden vereinbart werden.

    Hallo,
    ja natürlich, das Lastschriftmodul muss etwas angepasst werden. Das sollte in den eineinhalb Jahren machbar sein. Ich warte erst mal ab bis das Update des Banking-Programms kommt. (mit den Eingaben für die SEPA-Lastschrift)

    Ein paar Infos dazu: http://www.iban.de/

    Zitat
    Verbraucher dürfen bis 01.02.2016 die alten Kontonummern/BLZ verwenden. Ich denke mal dass viele Verbraucher daher auch 2014 IBAN/BIC noch ablehnen werden
    Die Verbraucher werden die IBAN/BIC nicht ablehnen können, sie werde diese nutzen müssen. Es sind schließlich alle Lastschriften betroffen, von der Miete, über Versicherungen bis zum Strom.
    (und auch in jedem Shop)
    Dafür geht dann endlich auch LS für Österreicher usw.

    Mfg Frangulus

    keineLustmehr

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    Re: SEPA?
    Antwort #7 am: 12. Juli 2012, 11:04:25
    Ich glaube man muss schon unterscheiden, ob man Einzugsermächtigungen für wiederkehrende  Vorgänge erteilt oder wie im Shop nur von Zeit zu Zeit.

    Aber evtl. muss man die Bankverbindung mit dem Kunden und nicht (nur) mit der Bestellung verknüpfen, so dass der Kunde aus bereits einmal erfassten und genutzten Daten wählen kann, so woe es z. B. Amazon macht. Dies würde auch die Möglichkeit der Falscheingabe reduzieren.

    Volker

    p3e

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    Re: SEPA?
    Antwort #8 am: 12. Juli 2012, 12:36:42
    Ich denke, dass wir da ein zweites Lastschriftmodul benötigen, damit die parallel betrieben werden können. Vorteil ist, dass man mit der SEPA-Lastschrift dann von Konten aus insgesamt 32 Ländern (27 EU-Staaten plus Liechtenstein, Island, Monaco, Norwegen und der Schweiz) einziehen kann.
    In der Übergangszeit kann man Deutschen Kunden das alte Verfahren noch anbieten aber auch schon das SEPA-Verfahren nutzen (wenn es zwei eigenständige Module dafür gibt).

    keineLustmehr

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    Re: SEPA?
    Antwort #9 am: 08. Januar 2013, 14:13:06
    Ich muss das nochmal rausholen.

    Ich habe nun ein Schreiben vorliegen, dass man zum Einzug von Lastschriften eine Gläubiger -ID bei der Bundesbank beantragen muss => zwar nochmal Verwaltungsaufwand aber eigentlich problemlos.

    Anderes find ich da schon schwieriger:

    1. Der Kunde muss der Lastschrift zustimmen (wie bisher) und mit seiner Unterschrift genehmigen. Wie soll dass denn im Onlinehandel funktionieren? Warte ich jetzt bis ich das Dokument mit der Post (wer zahlt das Porto?) angekommen ist und schicke dann die Ware ab? Was wenn der Kunde das nie schickt, ich aber die Ware für ihn reservieren muss?

    2. Ich muss dem Kunden mehrere Tage vorher mitteilen, wann die Abbuchung erfolgen wird. Als wieder warten bis zum Versand und Geldeingang?

    Ist die Lastschrift damit für den Versandhandel tot? Oder nur noch für Kunden praktikabel, die mehrmals kaufen und eine Lastschriftermächtigung für alle Bestellung geben können?

    Volker

    Matt

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    Re: SEPA?
    Antwort #10 am: 08. Januar 2013, 16:46:27
    Ja, ist tot. Macht aber nichts, wir fahren seit einem Jahr problemlos ohne ELV.

    viza

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    Re: SEPA?
    Antwort #11 am: 09. Januar 2013, 11:03:36
    Mal für alle, die selber Lastschrifteinzüge über Ihren Shop durchführen.....

    Fakt ist, dass SEPA für alle Unternehmen ab 01.02.2014 Pflicht wird! Keine Übergangszeit, kein Wischiwaschi!
    Die SEPA-Überweisung ist ja schon länger durchführbar, die SEPA-Lastschrift ist aktuell am Start.
    Diese kann übrigens nur online in Auftrag gegeben werden, aber das wird hier ja wohl jeder hoffentlich so machen....   ;-)

    Wer bisher Lastschriften als Einzugsermächtigung oder Abbuchungsauftrag bei seiner Bank eingereicht hat, wird sich etwas umstellen müssen, da bei der SEPA-Lastschrift diverse Änderungen aufwarten.

    Eins vorweg: Ich glaube, die wenigsten haben sich von ihren Kunden bisher schriftlich eine Einzugsermächtigung unterschreiben lassen (Abbuchungsauftrag mal aussen vor, hier gehts nicht anders).
    Ihr bewegt euch da ja schon jetzt in einer Grauzone. Aber wo kein Kläger da bekanntlich auch kein Richter, eh?

    Gute Nachricht zuerst: Bei regelmässigen Lastschrifteinzügen bei einem Kunden muss die so erteilte Einzugsermächtigung nicht durch das neue SEPA-Lastschriftmandat erneuert werden.

    Wer bisher Lastschriften als Abbuchungsauftrag getätigt hat, muss sich davon leider trennen. Das SEPA-Äquivalent dazu, die SEPA-Firmenlastschrift, gilt ausschliesslich unter Kaufleuten, also nur B2B!

    IBAN und BIC sollten schon jetzt durch Kunden über ihre Kontoauszüge ersichtlich sein. Die meisten Banken bieten hierzu auch IBAN-Rechner auf ihren Webseiten an, mit denen man sich diesen aus der Angabe der Kontonummer errechnen lassen kann. Der BIC ist ja ohnehin keine neue Erfindung.

    Nun wieder zur Lastschrift:

    Richtig: ihr braucht eine Gläubiger-ID über die Bundesbank. Nur online beantragbar und derzeit wird sie einen Tag später nach Registrierung an die angegebene E-Mail-Adresse geliefert. Sollte also kein Problem darstellen!

    Hier kann man sie anfordern: www.glaeubiger-id.bundesbank.de

    Neben der Gläubiger-ID benötigt man für jedes Lastschrift-Mandat (und auch für die weitergenutzten Einzugsermächtigungen) eine sog. Mandatsreferenz. Die ist eindeutig und kann nicht doppelt vergeben werden. Was ihr hierfür benutzt, obliegt bei euch: Kunden-Nr., zufallsgenerierte Nr., etc....
    Sie muss dem Kunden mitgeteilt werden, zusammen mit der Gläubiger-ID und den bevorstehenden Einzug.
    Spät. 14 Tage vor dem Einzug! Die Info kann über die Rechnung oder auch in einer Bestätigungs E-Mail erfolgen. Wer regelmässig Lastschriften bei Kunden einzieht kann diese auch in der jetzt schon mit dem Verwendungszweck der noch herkömmlichen Lastschrift mitteilen. Auch hier: Angabe Gläubiger-ID, Mandatsreferenz und Termin ab dem per SEPA eingezogen wird.

    Problematisch wird es etwas bei regelmässigen Einzügen über den Shop.
    Vorlegungsfristen sind zu beachten:

    spätestens 5 Arbeitstage vor Fälligkeit für die Erstlastschrift und 2 Arbeitstage für die Folgelastschriften.
    Auch müssen die Lastschriften als solche gekennzeichnet werden (Erstlastschrift, Folgelastschrift oder letzte Lastschrift).
    Ab voraussichtlich 4. Quartal 2013 wird sich die Vorlagefrist wahrscheinlich auf einheitlich 1 Arbeitstag verkürzen. Das wäre zu wünschen weil es die ganze Thematik stark vereinfacht.

    In diesem Zusammenhang macht eine Mandatsverwaltung (wie immer man sie auch für sich realisiert, z. B. über ein SEPA-Lastschrift-Modul im Shop) Sinn.

    Zu beachten ist auch ferner:

    Der Zahlungspflichtige hat das Recht, innerhalb von 8 Wochen nach der Belastung eine Erstattung des Lastschriftbetrages ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Ein Einzug ohne erteiltes Lastschriftmandat verlängert diese Frist auf 13 Monate nach der Belastungsbuchung. Hier wären wir wieder bei unserer Grauzone. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und: wie man´s macht, so ist´s verkehrt. Schwarze Schafe gibt es immer wieder, die sowas evtl. bewusst ausnutzen. Aber die Probleme hat man heute ja eigentlich auch heute schon.

    Das Dateiformat SEPA ist nicht mehr DTAUS sondern XML.
    Hier ist ein neues Modul also i. d. R. erforderlich.

    Um alle Eckpunkte hier detailliert abzuklären würde das den Rahmen etwas sprengen. Ihr solltet von euren Hausbanken aber frühzeitig (und zwar jetzt schon) Infomaterial erhalten, schön wenn ne Checkliste zum Beispiel beiliegt.
    Ansonsten bitte nachfragen!

    Wer Fragen hierzu hat, kann sich gerne auch an mich wenden.

    TrueSlide

    • Schreiberling
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    Re: SEPA?
    Antwort #12 am: 12. Juni 2013, 03:09:32
    Gibt es hierzu schon eine Lösung für den Shop?
    Nicht das es dann "knall auf Fall" kommt und man "unvorbereitet" ist. ;)
    31 Antworten
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    21. Februar 2014, 07:17:52 von Ravinhinz
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    18. Januar 2014, 21:40:49 von NicoDeluxe
               
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