Antwort #19 am: 05. Juli 2012, 15:37:10
Hey, tranquilo.
Daß die Post bzw. DHL auf die NN-gebühr i.H.v. 2,40 EUR Mwst. abgeben muß, bedeutet ja noch nicht zwingend, daß du, wenn du die Gebühr weiterberechnest, auch Mwst. abführen mußt.
Habe aber davon wenig Plan, wie du merkst.
Da das mit der Mwst. auf die NN-Gebühr ja schon länger gilt, frage ich mich warum das im Shop noch nicht umgesetzt ist. Da müssten ja 'zig Leute schon einige Zeit verkehrte Rechnungen ausstellen.
Meine Kunden u.a. auch und deren Steuerberater haben das bislang noch nie moniert...
Gruß,
noRiddle