Ich denke, ich darf von meinen Kunden schon erwarten, daß diese wissen, was mit "Summe: x,xx EUR" (fett geschrieben, in der vorletzten Zeile) gemeint ist und daß "inkl. 19% MwSt.: x,xx EUR" (in der letzten Zeile) nicht der zu zahlende Endbetrag ist. Im Rahmen der Preisangabenverordnung ist es ja Pflicht, darauf hinzuweisen, daß MwSt. bei unseren Artikeln im Preis enthalten ist. Steht dann aber bei einem Artikelpreis "inkl. MwSt., x,xx EUR"? Üblich ist doch die Reihenfolge "x,xx EUR inkl. MwSt." und so halte ich es auch mit dem Summenblock, denn dort weist man ja aus, wie hoch der Steueranteil am Gesamtbetrag ist.
Wenn mich deswegen jemand abmahnt, dann werde ich mich entschieden zur Wehr setzen. Es wäre doch schwachsinnig, wenn man einerseits durch die PAngV gezwungen wird, auf die enthaltene MwSt. hinzuweisen, und wenn man es dann so macht, wie es richtig ist, man abgemahnt wird, weil die Summe nicht in der letzten Zeile steht.
Übrigens schreiben mehrere Rechtsanwälte zu der Frage, wo denn Pflichtangaben zu evtl. Zusatzkosten (z.B. der Hinweis auf Nachnahmegebühren oder Zölle und Steuern) stehen sollen, daß diese nach der Summe im hervorgehobenen Block und somit vor dem Button eingefügt werden sollen. So oder so kommt es also häufig genug vor, daß nicht direkt unter der Summe der Button erscheinen kann.