Antwort #15 am: 08. Juli 2012, 00:14:26
Hallo,
also rein rechtlich solltest du vielleicht noch mal einen Blick auf das Impressum werfen. Dieses stimmt bei der verwendeten Unternehmensform jedenfalls nicht.
Denn einen Inhaber von "Bieberer Puppengalerie" kann es nicht geben, weil es sich hierbei nur um eine Phantasiebezeichnung handelt. Du kannst diesen Begriff als Einzelunternehmer zwar verwenden, es handelt jedoch nur das Handelsunternehmen und der dahinter stehende Inhaber.
Hallo Thomas,
gerade bei diesem Abschnitt hatte ich eigentlich wenig Bauchschmerzen, weil hier mein Steuerberater mitgewirkt hat. Du müsstest mir vielleicht noch einmal erläutern auf was genau Du da raus willst, vielleicht habe ich etwas falsch verstanden. Du schreibst doch selber "es handelt jedoch nur das Handelsunternehmen und der dahinter stehende Inhaber", warum soll es dann also keinen Inhaber hinter dem Phantasienamen "Bieberer Puppengalerie" geben können? Ein e.K. kann doch genauso wie ein nicht im Handelsregister eingetragener Kaufmann eine Phantasiebezeichnung im Namen führen, solange die Inhaberschaft ordnungsgemäß angegeben ist.
Das auch e.K. mit dem Zusatz "Inhaber: Hans Wurst" firmieren ist imho legitim und und in manchen Branchen durchaus üblich. Ob der Terminus "Wird vertreten durch" jetzt formal völlig korrekt ist, dafür mag ich meine Hand nicht ins Feuer legen...