Antwort #14 am: 15. Mai 2012, 07:21:52
Hallo, was meinst Du mit:
er AGB die Stand 31.10.2011 sind. Die ssollten aber "abmahnsicher" sein laut Anwalt ...
- wenn ein Anwalt Dir die AGB erstellt hat, ist er meines Wissens auch dafür verantwortlich und in die Pflicht zu nehmen.
Sieht aber nicht wirklich aus, als ob .... Denn die Formulierungen klingen teils sehr laienhaft und wenn Du z.B. die Widerrufsbelehrung in den AGB hast, sollten Sie auch auffällig sein, z.B. kursiv, andere Farbe o.ä.
Meines Wissens Batteriedingens immer separat - nicht in AGB.
Was ist mit Gefahrenübergang bei Firmen, Gewerblichen? Oder diesem Passus:
Verbrauchsgüterkaufs geht die Gefahr auf Sie über ...
Was Du meinst sind "Lieferungen für Verbraucher" -
Verbrauchsgüter: Bei konsumorientierter Betrachtung: Güter, die durch den Konsumarkt vernichtet werden (z.B. Nahrungsmittel). Gegensatz: Gebrauchsgüter.
- ist also längst nicht das Gleiche. Würde sagen PC-Zeug ist Gebrauch-, nicht Verbrauch ...
Mein Tipp: Geh zum Händlerbund oder Janowlaw - deine AGB sind gefährlich. Das ist alles meine persönliche laienhafte Meinung und ersetzt zu keinem Zeitpunkt eine Rechtsberatung durch eine/n Fachmann/frau.
Was den Abmahner angeht. Riskier keine Lippe. Versuch nicht zu lügen, er hat längst Screenshots, Entschuldige Dich (im Aufbau/am Anfang oder so etwas), bitte ihn um eine Frist von 14 Tagen und in der Zeit besorgst du dir einen Janowlaw -Account oder dem Händlerbund und bindest Dir sichere AGB ein. Eine Abmahnung kostest rasch mals um die 750 EUR mit ohne alles und Du hast keinen Nutzen davon.