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  • Thema: Bestellbuttons?!

    peter_lang

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    Bestellbuttons?!
    am: 08. Mai 2012, 10:18:50
    Habt ihr das auch schon gelesen?

    http://www.haendlerbund.de/button-regelung

    So ein dummer Quatsch, verstehe nicht was das soll. Solche Buttons wie "zahlungspflichtigen Vertrag schließen" oder "kostenpflichtig bestellen" würden mich vorm Einkauf eher abhalten.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=19902.0

    Thomas

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    Re: Bestellbuttons?!
    Antwort #1 am: 08. Mai 2012, 10:22:27
    alles schon länger bekannt, ich denke mit "kaufen" ist man am besten bedient, die anderen Beschriftungen wirken teilweise wirklich etwas abschreckend.

    Gruß

    peter_lang

    • Mitglied
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    Re: Bestellbuttons?!
    Antwort #2 am: 08. Mai 2012, 10:32:53
    Im Grunde reicht es doch nur den letzten BUtton zu ändern beim bestellabschluß oder?

    Anstatt "Bestellung absenden" dann "kaufen" oder?

    Thomas

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    Re: Bestellbuttons?!
    Antwort #3 am: 08. Mai 2012, 10:44:51
    wenn es dir nur um das Button geht, ja das reicht auf der Bestätigungsseite, allerdings müssen die anderen Bedingungen auch bestmöglich umgesetzt werden (Artikeldetails auf Bestellseite usw.) aber dafür gibts ja schon einige Themen hier.

    Gruß

    to_rob2

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    Re: Bestellbuttons?!
    Antwort #4 am: 04. Juni 2012, 14:04:53
    Unser Rechtsanwalt rät davon ab, den Button mit "kaufen" zu beschriften, weil dies evtl. so ausgelegt werden könnte, als ob schon mit Absenden der Bestellung und nicht erst mit Annahme dieses Angebots ein verbindlicher Vertrag geschlossen wird. Bisher war es ja so, daß eine Bestellung ein Angebot des Käufers ist, die aufgeführten Artikel zu kaufen. Dieses Angebot konnte der Verkäufer, z.B. wenn Artikel nicht lieferbar sind oder es einen fehlerhaften (zu niedrigen) Preis gab (z.B. 10,99 EUR statt 1099 EUR), noch immer ablehnen, ohne daß er dadurch verpflichtet wurde, liefern zu müssen.

    Wirklich rechtssicher wird man daher wohl nur mit einem Button "zahlungspflichtig bestellen" sein.

    cayuco

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    Re: Bestellbuttons?!
    Antwort #5 am: 04. Juni 2012, 15:11:58
    Hallo, to_rob2, dann lass Dir das schriftlich geben, sonst kann es sein, dass ihn sein Erinnerungsvermögen im Abmahnfall im Stich lässt.

    Letztendlich ist der Gesetzeswortlaut entscheidend. Ich bin zwar seiner Meinung, aber das "Kaufen" auf dem Button bedeutet im Grunde, "Ich will das kaufen". Und Du kannst dann noch "Nö" sagen. Es bleibt nach wie vor eine Absichtserklärung, wie das Blinken beim Auto.

    Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Absichterklärung zustande. Das steht ja zusätzlich nochmals in den AGB. Dort sollte auch in Etwa stehen:
    Zitat
    Die Warenangebote des Verkäufers im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (Kaufangebot des Käufers) ...

    Das Wort "Kaufen" an sich, ist schon ein Verstoß gegen die Verkaufspsychologie.

    Keine Rechtsberatung durch mich.