Antwort #4 am: 08. Mai 2012, 06:25:15
Bei einem Shop, der auch Endverbraucher anspricht, müssen grundsätzlich die Brutto-Preise angegeben werden.
Die Idee, die Preise erst nach Anmeldung (auch von Endverbrauchern) anzugeben, wird garantiert dem Wettbewerbsrecht widersprechen, da der Verbraucher genötigt wird, sich anzumelden, um die Preise zu erfahren.
Mein Tipp: Einfach den gesetzlichen Vorgaben entsprechend die Preise angeben (wollen wir als Verbraucher ja auch haben, oder?)
LG Stefan