Hallo,
klar, ein paar Sachen lesen sich toll - wenn zum Beispiel wirkliche Bagatellverstöße nicht mehr durch teure Abmahnungen existenzbedrohend sein können. Zum Beispiel: in der Widerrufbelehrung steht: ...kann per Fax widerrufen werden...", die Faxnummer wird aber nicht angegeben. Hat ein Mitbewerber dadurch einen Nachteil? Wohl kaum.
Aber ich persönlich finde: Gerade die Sache mit der Deckelung der Abmahnkosten im Bereich des Urheberrechts ist ein Schlag ins Gesicht deren, die sich durch hochwertige, unique und künstlerische Arbeit den Lebensunterhalt verdienen. Also Fotografen und Texter. Ich rede nicht von den 08/15 Texten wie: "Schickes langes Abendkleid, das Sie zur Königin der Nacht macht. Bewundernde Blicke sind Ihnen sicher". Sondern um Texte, die eindeutig über den üblichen 2-Zeiler hinausgehen, Recherche-Arbeit erfordern (Beispiel: Münzen, technische Geräte, viele spezielle Nischenbereiche) und einiges an Zeit und Arbeit erforderlich machen. Da soll es also eine Deckelung auf max. 500 Euro geben
In welcher Relation steht dazu, dass ein unerwünschter Werbeanruf eine Strafe von 50.000 Euro mit sich bringen kann? Klar - ein unerwünschter Werbeanruf ist ein Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (und kostet ne halbe Minute Zeit, bis der Angerufene weiss, was los ist und auflegt).
Eine Urheberrechtsverletzung ist aber kein Eingriff in einen eingerichten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn ein Betrieb das geistige Eigentum in Bild- oder Schriftform eines anderen Betriebes klaut und sich damit bereits einen Vorteil verschafft? Im Gegensatz zum Versuch, einen Kunden erst durch einen Coldcall gewinnen zu wollen, spart der Dieb eines Bildes und/oder Textes ja bereits Zeit und Geld, er hat also auf jeden Fall einen Vorteil dadurch.
Diese Relation - und der ganze Rest^^ - leuchten mir noch nicht so wirklich ein.
Wie seht Ihr das denn?
Viele Grüße
Zarah