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  • Thema: Erfreuliche Entwicklung hinsichtlich Abmahnmissbrauches

    OleRhein

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    Heise berichtet am 17.04.2012 über Maßnahmen gegen Abmahnmissbrauch zum Vorteil kleinerer und mittelständischer Onlineshops

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geleakter-Gesetzentwurf-Massnahmen-gegen-Abmahnmissbrauch-1540816.html



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=19612.0

    zarah-louisa

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    Re: Erfreuliche Entwicklung hinsichtlich Abmahnmissbrauches
    Antwort #1 am: 26. April 2012, 01:04:36
    Hallo,

    klar, ein paar Sachen lesen sich toll - wenn zum Beispiel wirkliche Bagatellverstöße nicht mehr durch teure Abmahnungen existenzbedrohend sein können. Zum Beispiel: in der Widerrufbelehrung steht: ...kann per Fax widerrufen werden...", die Faxnummer wird aber nicht angegeben. Hat ein Mitbewerber dadurch einen Nachteil? Wohl kaum.

    Aber ich persönlich finde: Gerade die Sache mit der Deckelung der Abmahnkosten im Bereich des Urheberrechts ist ein Schlag ins Gesicht deren, die sich durch hochwertige, unique und künstlerische Arbeit den Lebensunterhalt verdienen. Also Fotografen und Texter. Ich rede nicht von den 08/15 Texten wie: "Schickes langes Abendkleid, das Sie zur Königin der Nacht macht. Bewundernde Blicke sind Ihnen sicher". Sondern um Texte, die eindeutig über den üblichen 2-Zeiler hinausgehen, Recherche-Arbeit erfordern (Beispiel: Münzen, technische Geräte, viele spezielle Nischenbereiche) und einiges an Zeit und Arbeit erforderlich machen. Da soll es also eine Deckelung auf max. 500 Euro geben

    In welcher Relation steht dazu, dass ein unerwünschter Werbeanruf eine Strafe von 50.000 Euro mit sich bringen kann? Klar - ein unerwünschter Werbeanruf ist ein Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (und kostet ne halbe Minute Zeit, bis der Angerufene weiss, was los ist und auflegt).

    Eine Urheberrechtsverletzung ist aber kein Eingriff in einen eingerichten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn ein Betrieb das geistige Eigentum in Bild- oder Schriftform eines anderen Betriebes klaut und sich damit bereits einen Vorteil verschafft? Im Gegensatz zum Versuch, einen Kunden erst durch einen Coldcall gewinnen zu wollen, spart der Dieb eines Bildes und/oder Textes ja bereits Zeit und Geld, er hat also auf jeden Fall einen Vorteil dadurch.

    Diese Relation - und der ganze Rest^^ - leuchten mir noch nicht so wirklich ein.

    Wie seht Ihr das denn?

    Viele Grüße
    Zarah

    cayuco

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    Re: Erfreuliche Entwicklung hinsichtlich Abmahnmissbrauches
    Antwort #2 am: 26. April 2012, 08:18:47
    Recht hatte noch nie mit Gerechtigkeit zu tun - das ist so alt wie die Menschheit. Allerdings werden die Gerichte möglicherweise unterscheiden zwischen Vorsatz (geklaute Headergrafik - mir passiert) und Unwissenheit ( z.B. nicht angegebene Pflichtangaben bei bestimmten Produktgruppen oder z.B. Werbung mit CE-Prüfzeichen bei Elektroartikeln).
    So ein Werbeanruf oder diese Werbefaxe aus der Schweiz (?) sind klarer Vorsatz. Ebenso die Anrufe in Privathaushalten (deshalb sind die Rufnummern ja unterdrückt). Da sollte auch meiner Meinung nach differenziert werden. Allerdings ist das nur mein Wunsch nach Gerechtigkeit. Die Praxis wirds zeigen.

    hendrik

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    Re: Erfreuliche Entwicklung hinsichtlich Abmahnmissbrauches
    Antwort #3 am: 26. April 2012, 09:06:42
    Arbeit den Lebensunterhalt verdienen. Also Fotografen und Texter. Ich rede nicht von den 08/15 Texten wie: "Schickes langes Abendkleid, das Sie zur Königin der Nacht macht. Bewundernde Blicke sind Ihnen sicher". Sondern um Texte, die eindeutig über den üblichen 2-Zeiler hinausgehen, Recherche-Arbeit erfordern (Beispiel: Münzen, technische Geräte, viele spezielle Nischenbereiche) und einiges an Zeit und Arbeit erforderlich machen. Da soll es also eine Deckelung auf max. 500 Euro geben

    Du hast ein Detail überlesen. Diese Deckelung gilt für Privatleute. Wenn du ein kommerzielles Foto oder einen Text auf deiner privat- oder Facebookseite veröffentlichst ist, fällt es schwer zu begründen warum der Urheber einen wirtschaftlichen Schaden davon trägt. Ganz im Gegensatz zu einer unautorisierten Nutzung in einem kommerziellen Angebot. Z.B. du findest deine Artikeltexte in einem konkurrierenden Webshop.

    70 EUR für ein Abmahnschreiben aus dem Seriendrucker ist nicht zu wenig, daß ein Rechteinhaber auf seinen Kosten sitzen bleibt. Die Abmahner müssen jetzt tatsächlich arbeiten für ihre Sportwagen.

    Gruß
    Hen

    OleRhein

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    Re: Erfreuliche Entwicklung hinsichtlich Abmahnmissbrauches
    Antwort #4 am: 27. April 2012, 23:16:59
    Für den Fall des kommerziellen Diebstahls von Bildern und Texten im urheberrechtlich relevanten Ausmaß gibt es für z.B. Shopbesitzer das Instrument einer Auskunftsklage.

    Ich vereinfache es ein wenig - man stellt fest, jemand hat ein Bild, einen guten Text einfach so übernommen und man kann nachweisen, daß man selber der Rechteinhaber ist, dann kann man den "Dieb" darauf verklagen, Auskunft zu erteilen, wieviel Umsatz er darüber gemacht hat, wieviel Traffic er darüber generiert hat usw.

    Daraus ableitend können im Folgenden Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.

    Wichtig ist einfach, daß Abmahnungen nicht ein Geschäftsbereich an sich werden, sondern nur in wirklich relevanten Fällen zum Tragen kommen können.

    Insofern ist das Vorhaben der Bundesregierung zu begrüßen.
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