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  • Thema: Widerruf bei speziell angefertigten Artikeln ausgrenzen

    nature-shock

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    Hallo Leute,

    ich werde in meinem Shop Griffbretter für Gitarren und Bässe anbieten.
    Für die Leute die jetzt nicht wissen was das ist, ist das nicht schlimm, denn es ist eigentlich egal. Wichtig ist nur das die Kunden die Griffbretter nach ihren Maßangaben, usw. bestellen können und diese werden dann auch speziell angefertigt.
    Man könnte also sagen, dass kein Griffbrett dem anderen gleicht.
    Ich will in den einzelnen Artikeln nochmals mit einem kleinen Passus darauf hinweisen, dass es sich um Sonderanfertigungen handelt und somit vom Umtausch ausgeschlossen sind.
    Hat jemand von euch eine Idee wie man das am besten formuliert? Oder soll ich die Ausnahmeregelung aus meiner Widerrufsbelehrung kopieren?

    Vielen Dank

    Grüssle
    Marc


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    gar85

    • Schreiberling
    • Beiträge: 347
    Re: Widerruf bei speziell angefertigten Artikeln ausgrenzen
    Antwort #1 am: 16. April 2012, 19:41:53
    Schreib doch bei der Lieferzeit hin "Sonderanfertigung - Lieferzeit nach Absprache"

    Ansonsten steht es doch schon in der Widerspruchserklärung und in den AGB steht sicherlich doch auch.

    nature-shock

    • Frisch an Board
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    Re: Widerruf bei speziell angefertigten Artikeln ausgrenzen
    Antwort #2 am: 16. April 2012, 20:05:41
    Sicherlich hab ich das in den AGB und in der Widerrufsbelehrung drin. Die Lieferzeit hab ich auch fix, aber das mit der Sonderanfertigung find ich gut.

    Ich möchte nur nochmal im Artikel darauf hinweisen das es vom Umtausch ausgeschlossen ist. Nicht das nachher einer kommt und rumnörgelt weil er die Widerrufsbelehrung nicht gelesen hat. Ich geh mal davon aus, dass etwa 90% der Leute das nicht mehr lesen wenn sie öfter etwas im Internet bestellen.

    Grüssle

    Marc

    cannewitz

    • Mitglied
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    Re: Widerruf bei speziell angefertigten Artikeln ausgrenzen
    Antwort #3 am: 17. April 2012, 06:19:22
    Hallo nature-shock.
    Zitat
    Ich möchte nur nochmal im Artikel darauf hinweisen das es vom Umtausch ausgeschlossen ist.

    Ist rechtlich nicht ganz so einfach wie Du denkst. Da reicht auch nicht der Hinweis auf Sonderanfertigung. Eine Formulierung im Widerruf: nicht lagerfähig oder kann ohne erheblichen finanziellen Verlust nicht weiter verkauft werden. Hilft zwar ... aber da solltest Du schon einen Rechtsexperten konsultieren wie in Deinem Fall die Formulierung richtig wäre, denke ich.
    Bei Sonderanfertigung wird eigentlich nicht gekauft, sondern ein Herstellungsauftrag erteilt .. oder? Dann ist ein Umtausch auch nicht mehr so einfach. Grenzt Du den Widerruf ganz aus, haste Ärger an der "Backe" und dies machst Du u.U. schon mit nicht rechtlich zulässigen Vormulierungen ... denke ich.

    Gruß.

    hendrik

    • Experte
    • Beiträge: 2.038
    Re: Widerruf bei speziell angefertigten Artikeln ausgrenzen
    Antwort #4 am: 17. April 2012, 08:31:32
    Hat er recht.

    1. Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel. Dafür hat der Gesetzgeber Ausnahmen zugelassen. Dazu gehört wenn Waren auf den Kunden speziell angefertigt werden. Dafür muß in der Widerrufsbelehrung eine entspr. Passage eingefügt werden.

    2. Umtausch aus Kulanz (also wenn nicht gesetzlich Pflicht, s.o.) wird in den AGB angegeben. Ob und wann gewährt oder ausgeschlossen. Da bist du relativ frei in deinen Bedingungen.

    Beides solltest du einen Juristen formulieren lassen.

    Dann kannst du auch in den Artikelbeschreibungen einen Hinweis im Vorfeld setzen, daß der (maßgefertigte) Artikel vom Umtausch ausgeschlossen ist. Wie wichtig hier eine juristisch einwandfreie Fomulierung ist weiß ich zwar nicht. Allerdings da du aus o.g. Grund ohnehin gezwungen bis einen Juristen zu konsultieren, kannst du dir gleich einen passenden Hinweisspruch für deine Artikel formulieren lassen.

    Gruß
    Hen
    5 Antworten
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