Hallo Leute,
ich werde in meinem Shop Griffbretter für Gitarren und Bässe anbieten.
Für die Leute die jetzt nicht wissen was das ist, ist das nicht schlimm, denn es ist eigentlich egal. Wichtig ist nur das die Kunden die Griffbretter nach ihren Maßangaben, usw. bestellen können und diese werden dann auch speziell angefertigt.
Man könnte also sagen, dass kein Griffbrett dem anderen gleicht.
Ich will in den einzelnen Artikeln nochmals mit einem kleinen Passus darauf hinweisen, dass es sich um Sonderanfertigungen handelt und somit vom Umtausch ausgeschlossen sind.
Hat jemand von euch eine Idee wie man das am besten formuliert? Oder soll ich die Ausnahmeregelung aus meiner Widerrufsbelehrung kopieren?
Vielen Dank
Grüssle
Marc
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