Antwort #10 am: 14. April 2012, 17:18:13
Damit meinte ich ob ich auch, wenn der Shop dicht ist, z.B ein Impressum angeben muss obwohl andere nichts auf dieser Seite machen können da der Shop ja nicht betreten werden kann.
Das kommt ganz drauf an, was auf der konkreten Seite dargestellt wird.
Ausgangspunkt für diese Frage ist § 5 Absatz 1 TMG (Telemediengesetz). Danach ist impressumspflichtig, wer Diensteanbieter für geschäftliche, regelmäßig gegen Entgelt angebotene, Telemedien ist.
Erforderlich hierfür ist, dass Waren bzw. Dienstleistungen angeboten werden oder zumindest Rückschlüsse auf die geschäftsmäßige Betätigung gezogen werden können (LG Düsseldorf, Urteil v. 23.11.2010, Az. 12 O 312/10).
Bei einer Seite auf der lediglich der Text "Wegen Wartungsarbeiten vorrübergehend nicht erreichbar" oder etwas vergleichbares steht, braucht dementsprechend kein Impressum vorgehalten werden. Anders sieht es aus, wenn noch ein Banner oder ein sonstiger auch textlicher Hinweis auf die Unternehmung erfolgt, dann müsste ein Impressum angegeben werden.
Um auf der sicheren Seite zu sein, kann daher nur empfohlen werden, bei einer Live geschalteten Seite - auch wenn es nur der Wartungsmodus ist - ein Impressum vorzuhalten.
Gruß
Thomas
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