Antwort #6 am: 08. Mai 2012, 06:14:10
Bei Kleinunternehmern ist es folgendermassen:
Die USt. (oder MwSt.) wird natürlich bei Einkäufen gezahlt und bei Verkäufen eingenommen. Um es dem Kleinunternehmer jedoch einfacher zu machen und die Bürokratie zu minimieren, bietet das Finanzamt dem Kleinunternehmer folgendes an:
Wenn Du (Kleinunternehmer) einen bestimmten Umsatz im Jahr nicht überschreitest, musst Du mir für Deine Verkäufe keine USt. abführen. Dafür erklärst Du dich allerdings auch damit einverstanden, dass Du die bei Deinen Einkäufen gezahlten USt. (die sog. Vorsteuer) nicht mit mit Deinen Verkäufen verrechnen darfst.
Daraus folgt (und jetzt kommt die Antwort):
Die USt. ist natürlich grundsätzlich in den Preisen enthalten. Der Kleinunternehmer ist davon nicht befreit. Er darf sie allerdings nicht gesondert auf seinen Rechnungen ausweisen.
Da die USt. aber in den Preisen enthalten sind, dürfen sie natürlich auch in den Shop-Preisen erwähnt werden. Ein entsprechender Hinweis in den AGB, der Bestellbestätigung und an anderen Stellen im Shop ist sicherlich nicht verkehrt.
LG Stefan