Antwort #13 am: 07. Mai 2012, 23:38:27
Also Ball flach halten und nicht übertreiben.
Absolut richtig. Erster Grundsatz für die Interpretation von Gesetzen ist immer noch der gesunde Menschenverstand. Wenn ein Gesetz a und b fordert, a und b gemeinsam aber nicht funktionieren, dann sucht man sich a oder b aus, und versucht dem jeweiligen Gegenstück so nahe wie möglich zu kommen.
In diesem Fragenkomplex ist noch lange nicht das letzte Wort gesprochen.
Aber wer weiß welche kreativen Blüten die Rechtsprechung noch treibt. Würden wir auch einen Button realisieren müssen, welcher als Text die AGB und die Widerrufsbelehrung enthält? Andererseits, wenn der Button den Kaufpreis enthält, würde das der aktuellen Rechtsprechung entgegen stehen?
Meine laienhafte Meinung zu beiden Fragen lautet: Nein!
Übrigens finde ich die Idee "Kaufen für 999,99 €" deutlich sympatischer, als das "Kostenpflichtig bestellen"