Moin Thomas,
Was hältst du denn von der Formulierung, die die IT-Recht Kanzlei in ihrem allerneuesten Leitfaden zur Button-Lösung untergebracht hat --> "Kauf abschließen"? Das ginge ja zur Not auch noch.
[...] Wenn man hier haarklein argumentieren würde, könnte man sagen, dass diese Beschriftung nur dann gewählt werden kann, wenn der Klick auf die Schaltfläche den Kauf auch wirklich abschließt. Da müsste man nun darüber "unterhalten", was abschließen bedeutet.
Richtig, "Kauf abschließen" liest sich nochmal ne Ecke verbindlicher als nur "Kaufen". Das war keine gute Idee von mir
Danke für den Hinweis!
[...] Wenn ein Händler sagt, für ihn stelle ein Klick auf "Kaufen" ein "Ich will kaufen" des Kunden und somit die Abgabe eines Angebots dar, dann sehen das die meisten Verbraucher sicherlich anders. Man muß sich ja nur im Supermarkt umsehen: dort legen die Käufer die Ware auf das Band [...]
Bingo, genau das ist der Unterschied zwischen einem Einkauf in einem Laden und dem in einem Onlineshop: wenn im Supermarkt ein Artikel ausverkauft ist, kannst du ihn auch nicht aufs Band legen. Anders im Onlineshop: wenn da ein Artikel über Nacht out-of-stock gerät, ist er virtuell immer noch vorhanden und kann gekauft/bestellt werden.
Hier hat der Gesetzgeber mit der Umkehrung von Abgabe und Annahme eines Angebots dem Umstand Rechnung getragen, das Shopbetreiber oft auf mehreren Plattformen verkaufen und deshalb die Lieferung nicht garantiert werden kann.
Genauso verhält es sich meiner Meinung nach mit dem "Kaufen"-Button. Die Kunden erwarten, daß ein Klick auf "Kaufen" dazu führt, daß diese die im Warenkorb befindlichen Artikel danach bezahlen können und auch erhalten werden.
In einem korrekt eingestellten Onlineshop erhält der Kunde zwei order_mails: die erste als automatische Eingangsbestätigung, idR mit dem Hinweis, dass dies keine verbindliche Bestellannahme ist, und natürlich auch ohne die Daten für die Bezahlung. Erst mit der manuell ausgelösten zweiten (die zwar aus Gesetzessicht gar nicht nötig ist, weil die Annahme des Kaufvertrags auch durch Lieferung erfolgen kann, bei Kauf auf Rechnung bspw.) wird dem Kunden eine verbindliche Lieferung zugesagt und ihm sozusagen das Laufband zur Verfügung gestellt.
Ich denke, dass dieses Verfahren heute den meisten Kunden geläufig ist, und dass die Beschriftung des Buttons da unerheblich ist.
Was ist nun aber, wenn die Kunden der Ansicht sind, alles, was im Warenkorb ist, wird mit "Kaufen" für beide Seiten verbindlich bestellt? [...]
Das können sie eigentlich nur bei eBay ein, weil eBay das Angebotsabgabe- und annahme-Verhältnis und damit die Verbindlichkeit der Buttons in den eigenen AGB umgekehrt hat, was schon vielen Händlern dort rote Bewertungen verschafft hat.
Bei den bisherigen (und künftig leider nicht mehr zulässigen) Beschriftungen wie "Bestellen" oder "Bestellung aufgeben" war eine deutliche Abgrenzung zum eigentlichen Kaufen gegeben, die dann aber wegfallen würde.
Als jemand, für den Sprache mehr ist als eine Aneinanderreihung von Buchstaben, gebe ich dir Recht. Als jemand, der im Netz unterwegs ist, sage ich: Bei Klick auf einen Button bin ich mir immer im Klaren, dass das nicht mehr als eine einseitige Absichtserklärung, ein Wunsch ist - egal, was draufsteht.
Greets,
Chris