Das Gesetz besagt doch lediglich, daß das, was nach dem Button auf der Seite erscheint, nicht Bestandteil der Pflichtinformationen einer Bestellung wird. Da aber die Footer-Informationen sowieso nicht zur Bestellung gehören, sollte das kein Problem darstellen. Ebenso gilt es für Menüs, die oberhalb der Bestellung zu sehen sind. Schwieriger einzuschätzen sind Elemente, die neben den Bestelldaten erscheinen. Das könnte vielleicht ein Problem sein, wenngleich durch die deutliche Abgrenzung der Pflichtinformationen vom Rest der Seite eigentlich den Erfordernissen des Gesetzes nachgekommen wird.
Zum Thema "Kaufen"-Button gebe ich zu bedenken, daß man die Sichtweise der Käufer sehen muß. Wenn ein Händler sagt, für ihn stelle ein Klick auf "Kaufen" ein "Ich will kaufen" des Kunden und somit die Abgabe eines Angebots dar, dann sehen das die meisten Verbraucher sicherlich anders. Man muß sich ja nur im Supermarkt umsehen: dort legen die Käufer die Ware auf das Band, die Ware wird gescannt/gewogen/erfaßt und am Schluß bekommt man den Gesamtbetrag gesagt/angezeigt, den man dann begleicht. Kein Verbraucher sieht dies als Abgabe eines Angebots an, die Waren zu erwerben, aber faktisch wird erst durch das Nennen der Summe das Angebot des Käufers vom Verkäufer/von der Verkäuferin zu einem (mündlichen) Kaufvertrag, weil erst dann das Angebot angenommen worden ist. Der Verkäufer/die Verkäuferin könnte daher vorher sagen, "Diese Artikel bekommen sie nicht", und der Kunde könnte nichts dagegen machen.
Wenn nun die Kunden an der Kasse stehen, dann kaufen sie aber aus ihrer Sicht die Waren und verhandeln nicht erst mit dem Verkäufer, ob dieser nun das Angebot, die Waren zu erwerben, annimmt oder nicht. Der Kunde sagt also, "Ich kaufe diese Artikel" und nicht, "Ich will diese Artikel kaufen", denn er hat sich ja fest vorgenommen, die bereits ausgesuchten Artikel zu erwerben. Genauso verhält es sich meiner Meinung nach mit dem "Kaufen"-Button. Die Kunden erwarten, daß ein Klick auf "Kaufen" dazu führt, daß diese die im Warenkorb befindlichen Artikel danach bezahlen können und auch erhalten werden.
Wenn nun aber die Situation eintritt, daß z.B. ein Artikel für längere Zeit oder gar nicht mehr (End-of-Life) verfügbar ist, so konnte bisher der Verkäufer sagen, daß er leider diesen oder jenen Artikel nicht liefern kann. Oder er konnte sagen, der Preis hat sich in der Zwischenzeit geändert und zu dem günstigeren Preis könne er nicht mehr liefern. All das konnte dazu führen, das der Verkäufer die Bestellung, also das Angebot des Käufers, ablehnte.
Was ist nun aber, wenn die Kunden der Ansicht sind, alles, was im Warenkorb ist, wird mit "Kaufen" für beide Seiten verbindlich bestellt? Bei den bisherigen (und künftig leider nicht mehr zulässigen) Beschriftungen wie "Bestellen" oder "Bestellung aufgeben" war eine deutliche Abgrenzung zum eigentlichen Kaufen gegeben, die dann aber wegfallen würde.
Ich sehe hier schon einiges an Konfliktpotential auf die Online-Händler zukommen, wenn eine Bestellung nicht so ausgeführt werden kann, wie die Käufer es gerne hätten.
Alles nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.