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  • Thema: Das neue „Button“- Gesetz zwingt zum Shop-Umbau im B2C-Handel

    gar85

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    oder wie die kleinen Kinder (denn so werden wir ja von unserer Regierung behandelt)

    kaufen wollen

    oder

    haben wollen

    reblaus

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    In dem Beispiel von trusted shops ist alles was beim XT bereits vorher kommt auf der letzten Seite. AGB und Widerrufsrecht werden bereits im Bestellverlauf (nach Warenkorb) angezeigt. Links Bilder und Beschreibung und Rechts die wichtigen Infos. Das geht nie ohne scrollen ab. Übliche Bildschirmauflösung? Gewählte Schriftgröße? Wenn der User seine Schrift am Browser vergrößert hat man schon verloren. Abmahnwellen sind vorprogrammiert.

    Kleine Anmerkung: Ich kann mich noch daran errinnern das die von der Regierung vorgegebenen Mustertexte bezüglich des Widerrufsrechtes auch abgemahnt wurden.

    to_rob2

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    In dem Beispiel von trusted shops ist alles was beim XT bereits vorher kommt auf der letzten Seite. AGB und Widerrufsrecht werden bereits im Bestellverlauf (nach Warenkorb) angezeigt. Links Bilder und Beschreibung und Rechts die wichtigen Infos. Das geht nie ohne scrollen ab. Übliche Bildschirmauflösung? Gewählte Schriftgröße? Wenn der User seine Schrift am Browser vergrößert hat man schon verloren. Abmahnwellen sind vorprogrammiert.

    Da heute viele Nutzer über ein Smartphone verfügen, welche zwar hohe Auflösungen aufweisen, aber mit den Computerbildschirmen nicht mithalten können, wird es vermutlich aus dieser Richtung die ersten Probleme geben. Vermutlich nicht gleich Abmahnungen, nur weil es so unübersichtlich ist, sondern wohl eher Kaufabbrüche, d.h. die Kunden werden die Bestellung nicht abschicken, weil sie den Überblick nicht haben können. Das Schlimme dabei ist, diejenigen, die sich nicht an das Gesetz halten und eine heute übliche Schlußseite anzeigen, werden dann davon profitieren, weil diese Gestaltung einfach übersichtlicher und informeller ist.

    Kleine Anmerkung: Ich kann mich noch daran errinnern das die von der Regierung vorgegebenen Mustertexte bezüglich des Widerrufsrechtes auch abgemahnt wurden.

    Wobei man beachten muß, daß der Mustertext (neben der schlechten Ausarbeitung) am Anfang nicht Bestandteil des Gesetzes war. Wäre das der Fall gewesen, dann wären viele Abmahnungen gar nicht erst möglich gewesen.

    Hier ist das Problem ganz einfach, daß das Gesetz viel zu viele Dinge unbeachtet läßt bzw. überreguliert, weil es einfach schlecht ausgearbeitet ist. Eigentlich hätte man die Online-Shops niemals auf die Stufe mit den Abo-Abzockern stellen dürfen, denn so, wie es bisher war, war es doch eigentlich in Ordnung.

    Ich persönlich bin ja gespannt darauf, ob Ebay und Amazon es zum 1.8. hinbekommen. Aber vermutlich ist denen es egal, wenn deren Verkäufer dann abgemahnt werden.

    reblaus

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    Bei den angeführten Beispielen ist eines dabei das aus meiner Sicht und Meinung fragwürdig ist.
    Bei Schuhen gehört neben der Größe und Farbe auch das Material nach dem http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/textilkennzg/gesamt.pdf zu den wichtigen Merkmalen. Es könnte ja sein das es den Artikel in Kunstfaser oder Leder gibt. Ich würde da immer einen Anwalt meines Vertrauens befragen da eine Beratung mit Sicherheit billiger ist als eine Abmahnung vor allem wenn diese von Mitbewerbern kommt.

    Zaldoran

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    Ich habe untersucht, wie viel Online Shops heute schon dem Gesetz entsprechen. Hier ist das Resultat der Studie: www.donauweb.at/ebusiness-blog
    Eine Studie mit 18 Shops! :rofl:

    Wie ist denn das eigentlich, Screenshots von Webseiten und darin enthaltenen Logos anfertigen, und zu eigenen Zwecken in eigenen Dokumenten weiterverwenden und verbreiten... Oder gilt das Urheberrecht in Österreich nicht? :hust:

    Spritzpistole

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    Was hältst du denn von der Formulierung, die die IT-Recht Kanzlei in ihrem allerneuesten Leitfaden zur Button-Lösung untergebracht hat --> "Kauf abschließen"? Das ginge ja zur Not auch noch.

    Moin Chris,

    also auch von der Formulierung sollten grundsätzlich keine Probleme ausgehen. Voraussetzung ist ja, dass sich aus der gewählten Bezeichnung die Zahlungspflichtigkeit unzweifelhaft ergibt. Wie wir ja schon festgestellt hatten, kann dem Wort "Kauf" bzw. "kaufen" dieser inhaltliche Bestimmung entnommen werden. Bis dahin ist ja alles ok.

    Wenn man hier haarklein argumentieren würde, könnte man sagen, dass diese Beschriftung nur dann gewählt werden kann, wenn der Klick auf die Schaltfläche den Kauf auch wirklich abschließt. Da müsste man nun darüber "unterhalten", was abschließen bedeutet. Soll sich der Begriff nur auf die Entscheidung des Kunden allein beziehen oder auf den Vertrag insgesamt. Im ersten Fall bleibt alles beim Alten, im zweiten dürfte es im Anschluss keiner Annahme mehr durch den Verkäufer geben, so dass der Verkäufer das Angebot macht und der Kunde mit seiner Bestellung die Annahmeerklärung abgibt.

    Deswegen mein Fazit: Lieber so wenig Beschriftungstext wie nötig. Das schließt Fehlinterpretationen aus bzw. dämmt sie zumindest ein.

    Gruß
    Thomas
    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    reblaus

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    Mich beschäftigt noch die Frage ob Menüs oder Footer auf dieser finalen Webseite auch nicht mehr vorhanden sein dürfen? Nimmt man es genau dürfte ein Footer nicht mehr in Frage kommen wenn nach dem Button kein weiterer Text oder ander Dinge kommen dürfen. Ähnlich verhält es sich mit seitlichen Menüs wenn darin etwas hervorgehoben wird (z.B. Sonderaktionen etc.)

    Auf die schnelle würde ich sagen das kein Shop bei denen auf Donauweb gezeigten den Anforderungen entspricht

    to_rob2

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    Das Gesetz besagt doch lediglich, daß das, was nach dem Button auf der Seite erscheint, nicht Bestandteil der Pflichtinformationen einer Bestellung wird. Da aber die Footer-Informationen sowieso nicht zur Bestellung gehören, sollte das kein Problem darstellen. Ebenso gilt es für Menüs, die oberhalb der Bestellung zu sehen sind. Schwieriger einzuschätzen sind Elemente, die neben den Bestelldaten erscheinen. Das könnte vielleicht ein Problem sein, wenngleich durch die deutliche Abgrenzung der Pflichtinformationen vom Rest der Seite eigentlich den Erfordernissen des Gesetzes nachgekommen wird.

    Zum Thema "Kaufen"-Button gebe ich zu bedenken, daß man die Sichtweise der Käufer sehen muß. Wenn ein Händler sagt, für ihn stelle ein Klick auf "Kaufen" ein "Ich will kaufen" des Kunden und somit die Abgabe eines Angebots dar, dann sehen das die meisten Verbraucher sicherlich anders. Man muß sich ja nur im Supermarkt umsehen: dort legen die Käufer die Ware auf das Band, die Ware wird gescannt/gewogen/erfaßt und am Schluß bekommt man den Gesamtbetrag gesagt/angezeigt, den man dann begleicht. Kein Verbraucher sieht dies als Abgabe eines Angebots an, die Waren zu erwerben, aber faktisch wird erst durch das Nennen der Summe das Angebot des Käufers vom Verkäufer/von der Verkäuferin zu einem (mündlichen) Kaufvertrag, weil erst dann das Angebot angenommen worden ist. Der Verkäufer/die Verkäuferin könnte daher vorher sagen, "Diese Artikel bekommen sie nicht", und der Kunde könnte nichts dagegen machen.

    Wenn nun die Kunden an der Kasse stehen, dann kaufen sie aber aus ihrer Sicht die Waren und verhandeln nicht erst mit dem Verkäufer, ob dieser nun das Angebot, die Waren zu erwerben, annimmt oder nicht. Der Kunde sagt also, "Ich kaufe diese Artikel" und nicht, "Ich will diese Artikel kaufen", denn er hat sich ja fest vorgenommen, die bereits ausgesuchten Artikel zu erwerben. Genauso verhält es sich meiner Meinung nach mit dem "Kaufen"-Button. Die Kunden erwarten, daß ein Klick auf "Kaufen" dazu führt, daß diese die im Warenkorb befindlichen Artikel danach bezahlen können und auch erhalten werden.

    Wenn nun aber die Situation eintritt, daß z.B. ein Artikel für längere Zeit oder gar nicht mehr (End-of-Life) verfügbar ist, so konnte bisher der Verkäufer sagen, daß er leider diesen oder jenen Artikel nicht liefern kann. Oder er konnte sagen, der Preis hat sich in der Zwischenzeit geändert und zu dem günstigeren Preis könne er nicht mehr liefern. All das konnte dazu führen, das der Verkäufer die Bestellung, also das Angebot des Käufers, ablehnte.

    Was ist nun aber, wenn die Kunden der Ansicht sind, alles, was im Warenkorb ist, wird mit "Kaufen" für beide Seiten verbindlich bestellt? Bei den bisherigen (und künftig leider nicht mehr zulässigen) Beschriftungen wie "Bestellen" oder "Bestellung aufgeben" war eine deutliche Abgrenzung zum eigentlichen Kaufen gegeben, die dann aber wegfallen würde.

    Ich sehe hier schon einiges an Konfliktpotential auf die Online-Händler zukommen, wenn eine Bestellung nicht so ausgeführt werden kann, wie die Käufer es gerne hätten.

    Alles nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.

    gar85

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    @to_rob2

    das was du schreibst sind alles nur "Gefühle" - letztlich ist der Kaufakt ja durch die AGB geregelt. Auch ein Supermarkt und Co. haben eine AGB, aber die wird von den Kunden i.d.R. nicht nachgefragt.

    to_rob2

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    Ich halte es halt für gewagt, daß Online-Händler ihren Kunden im Online-Shop eine andere Interpretation des Vorgangs "Kaufen" unterstellen als es im Ladengeschäft der Fall ist. Unter "Kaufen" verstehen die Verbraucher eben nunmal was anderes als unter "Bestellen" und mit dem Button "Kaufen" kann auch eine andere Erwartungshaltung der Kunden verbunden sein. In den AGB mag das zwar alles beschrieben sein, aber erstens liest die praktisch niemand und zweitens will man doch als Verkäufer möglichst wenig dazu beitragen, daß es nach der Bestellung zu einer Diskussion darüber kommt, ob der Kunde nun bestellt (Verkäufer) oder gekauft (Käufer) hat. Am Ende muß aber jeder für sich selbst entscheiden, was es für richtig hält.

    rockmartin

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    @TeeBlume

    Ich habe es jetzt noch mal versucht dein Modul einzubauen. Ich scheitere immer wieder.  :-? Gibt es sonst noch eine andere Lösung um die wesentlichen Merkmale auf der checkout_confirmation.php anzuzeigen?

    Der 1. August rückt ja immer näher.

    Grüße
    rockmartin

    Langhals_1

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    @rockmartin

    wo biste denn beim Einbauen, oder wo ist dein fehler .
    bekommst du eine Fehlermeldung ??

    lg Frank

    bewusst

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    @rockmartin

    Nimm die Lösung aus dem Wiki, sie ist sehr sehr einfach einzubauen.
    https://www.modified-shop.org/wiki/Umstellung_des_Shops_auf_Buttonl%C3%B6sung

    gutes gelingen.
    LG
    bewusst

    knecht2020

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    web28 baut mir Heute oder Morgen ein Modul ein in dem das alles enthalten ist und dass zu einem fairen Preis.
    Bevor ich selber bastle und dann schwierigkeiten bekomme gehe ich lieber auf Nummer sicher.
    Wenn es eingebaut ist stelle ich ein paar Bilder ein.
    Gruß
    Werner

    xxxxxxxxx

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    Zum Thema "Kaufen"-Button gebe ich zu bedenken, daß man die Sichtweise der Käufer sehen muß. Wenn ein Händler sagt, für ihn stelle ein Klick auf "Kaufen" ein "Ich will kaufen" des Kunden und somit die Abgabe eines Angebots dar, dann sehen das die meisten Verbraucher sicherlich anders. Man muß sich ja nur im Supermarkt umsehen: dort legen die Käufer die Ware auf das Band, die Ware wird gescannt/gewogen/erfaßt und am Schluß bekommt man den Gesamtbetrag gesagt/angezeigt, den man dann begleicht. Kein Verbraucher sieht dies als Abgabe eines Angebots an, die Waren zu erwerben, aber faktisch wird erst durch das Nennen der Summe das Angebot des Käufers vom Verkäufer/von der Verkäuferin zu einem (mündlichen) Kaufvertrag, weil erst dann das Angebot angenommen worden ist. Der Verkäufer/die Verkäuferin könnte daher vorher sagen, "Diese Artikel bekommen sie nicht", und der Kunde könnte nichts dagegen machen.

    Der Vergleich mit dem Supermarkt stimmt nicht so ganz. Im Supermarkt gibt es kein Rückgaberecht. Wenn ein Kunde im Onlineshop etwas kauft, ist dieser Kauf so lange nicht abgeschlossen, bis das Rückgaberecht abgelaufen ist. Denn faktisch so lange Verkäufer / Käufer sich in der Ungewissheit einer eventuellen Rückgabe befinden, ist der Verkauf nicht vollzogen.
    Insofern ist der "Kaufen" Button falsch, es müsste heissen "Kaufen mit Vorbehalt der Rückgabe".

    Oder wie wäre es mit "Kostenpflichtig bestellen mit Vorbehalt der Kostenfreien Rückgabe" . Oder vielleicht doch einfach nur "Bestellen"?

    Also wenn der Kunde den "Kaufen" Button drückt und ich schicke eine email mit "Dank für Ihr Kaufangebot" ist es durchaus fair, den wer sagt das der Kunde die Ware auch behält? Kunden die sich notorisch nur Sachen ausleihen, könnte man dann vielleicht antworten, das man das Kaufangebot lieber nicht annehmen möchte.
               
    anything