Meiner persönlichen Meinung nach, die auch keine Rechtsberatung darstellt, ist man nur mit der Formulierung "Zahlungspflichtig bestellen" auf der sicheren Seite, weil diese der Gesetzgeber explizit vorgegeben hat. Es gibt viele Rechtsanwälte, die auch "Kaufen" für zulässig erachten, jedoch ist dies, solange es keine Urteile zur Bestätigung gibt, halt mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. Die Online-Händler stecken hier in einem gewissen Dilemma, wobei sich halt jeder die Frage stellen muß, ob man die offizielle Lösung verwendet (wie viele andere Händler übrigens auch) oder ob man eine zwar logischer klingende Variante wählt, die eben ein Risiko beinhaltet.