Vorab:Liebe Spritzpistole.
Ich will nicht wirklich deine Kompetenz in Frage stellen, mich stört lediglich deine zu buchstabentreue Auslegung des Gesetzes, ohne daß du den Sinn des Gesetzes beachtest.
Nicht, daß ich etwas gegen Buchstabentreue habe, aber nicht ohne den Sinngehlt auch zu würdigen, sprich
- ich wiederhole mich -
nicht die Wörter sondern die Worte (Geistgehalt / Sinn) zu würdigen.
Hoffe du vergibst mir meine Ausdrucksweise, die halt kein Blatt vor den Mund nimmt.
Will wirklich keine feindschaftlichen Ressentiments hervorrufen.
Zum Thema:Warum gehst du nie richtig auf meine Aussage ein, daß es sowohl verschiedene Rechtsauffassungen gibt,
als auch 'zig hunderte kassierte Urteile von höheren Instanzen
- wobei ich nicht behaupten will, daß die höheren Instanzen immer besser urteilen -
das sagt aber doch aus, daß die Sache evtl. nicht so einfach ist.
Was sagst du zu dernix' Aussage ?
Zumindest ist es nicht automatisch ein Widerruf im Sinne des Widerrufsrechts für Fernabsatzverträge, denn die Widerrufsfrist beginnt erst mit Erhalt der Ware [vgl. § 312d (2)].
Es kann doch nicht Sinn des Gesetzes sein dem Verbraucher um jeden Preis, ohne Betrachtung der genauen Umstände, immer Recht zu geben.
Also, "Nichtannahme der Ware" = "Erhalt der Ware",
So nach dem Motto, der Postmann hat ja geklingelt ? (may be twice...
).
Natürlich drehen wir uns jetzt im Kreis und sollten deshalb die Sache auf sich beruhen lassen.
Jeder kann das ja für sich selbst verantwortlich entscheiden.
Abschließend möchte ich aber doch noch einmal feststellen:
Bei Nichtannahme einer bestellten Ware:
- Wo steht geschrieben, daß eine Nichtannahme von Ware ein Widerrufs-Begehren ausdrücken kann / darf ?
- Wo bleibt der Sinn in dem diskutierten Fall, daß dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden soll, Ware zu prüfen, wie es ihm in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre ?
- Wieso meinst du, daß ein Kunde Kosten verursachen kann, ohne daß eine gewisse Verhältnissmäßigkeit gewahrt bleiben muß ?
- Was ist, wenn ein Kunde Ware bestellt die mit einer Spedition geliefert werden muß und die Lieferung somit mit evtl. sehr hohen Kosten verbunden ist,
diese aber einfach nicht annimmt ? - Lediglich mit dem Argument zu diskutieren, daß der Kunde "ohne Angabe von Gründen" den Widerruf in Anspruch nehmen kann, wird der Sache keinsesfalls gerecht.
Wenn dem nämlich so wäre, könnte ein Kunde ja auch diverse Ware die getrennt verpackt werden und mit Spedition geliefert werden muß bestellen, du verpackst alles, lässt es abholen und als der LKW gerade losgefahren ist, bekommst du eine E-Mail mit einem Widerrufs-Begehren.
Es sind dir für die Lieferung mehrere Hundert EUR Kosten entstanden => Pech gehabt.
Das möchte ich mal ganz entschieden bezweifeln. - Auch würde das zwar ohnehin blödsinnige "Button-Gesetz" ad absurdum geführt, denn warum soll ein Kunde bei Bestellaufgabe alle wichtigen Informatonen möglichst ohne zu Scrollen sehen und warum soll der Button mit "kostenpflichtig bestellen" die Bestellung absenden wenn der Kunde sowieso einfach mal so alles wieder widerrufen kann. Was soll dieser "Schutz dann" ?
- Nein, der Kunde hat auch Verpflichtungen.
Daß es im Endeffekt für den Lieferanten auf das Selbe hinausläuft ob ein Kunde nach Annahme und Begutachtung der Ware von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht oder sofort, indem er die Ware gar nicht annimmt, darf nicht dazu führen dies juristisch auch gleich zu bewerten.
Denn, in letzterem Fall muß man Willkürlickeit unterstellen und die Verantwortung die auch ein Kunde hat wenn er rechtsverbindlich Ware bestellt würde "unter den Tisch fallen".
So geht es einfach nicht !Ich habe aber wenig Zweifel daran, daß die Dummheit die in unserer Gesellschaft mit jedem Jahr schlimmer grassiert, auch bei Richtern keinen Halt macht und würde mich nicht wundern wenn so flach und dumm geurteilt werden würde.
Gruß,
noRiddle