@nicnero
Das mit den 12,- EUR bei Nichtannahme einer Nachnahme ist Schaumschlägerei, zur Abschreckung quasi.
Funktioniert wohl ganz gut, ist aber auch der Shop eines Kunden von mir, nicht mein Shop.
Was den Händlerbund anbelangt, so habe ich schon mehrere Dinge gehört die die "verlangen" von denen ich glaube, daß sie Schwachsinn sind.
Mal generell:
Das Widerrufsrecht hat ja den Sinn, daß ein Kunde ware prüfen kann wie es beispielsweise in einem Geschäft möglich gewesen wäre.
Wenn der Kunde dir aber Kosten verursacht, wie eben Nachnahmegebühren zusätzlich zu den Versandkosten, die Ware aber gar nicht geprüft hat und eine Nichtannahme der Sendung als Widerruf gewertet haben möchte, so würde ich sagen, daß die Verhältnismässigkeit der Mittel nicht gewahrt ist.
Ein Kunde kann ja nun nicht, nur weil es dieses Gesetz gibt, dir Kosten aufhalsen die er selbst verschuldet hat.
Meist behaupten Kunden dann sie wären nicht zu Hause gewesen und die Post (oder wer immer) hätte ihnen keine Benachrichtigung in den Kasten geworfen (was sogar leider vorkommt).
Ich meine, wer wird schon prozessieren (als Händler) wegen 6,- EUR Nachnahmegebühr, sicherlich niemand.
Ich glaube aber, daß ich einen Prozess gewinnen würde, wenn ein Kunde meint die einfache Nichtannahme einer Sendung könne er als Widerspruch geltend machen.
Da unsere Gesetzgeber das kind immer mit dem Bade ausschütten
- siehe Button-Gesetz -
ist der Dumme natürlich ohnehin der Händler,
eine Frechheit, klar,
aber wenn man den "Pöbel" mit so billigen Methoden dazu bringen kann ihr Kreuzchen bei der nächsten Wahl wieder bei den gleichen Lügnern und bei den gleichen korrupten Wulfs, Guttenbergs usw. zu machen
,
dann reicht denen das ja.
Hoffe das war jetzt nicht zu hart für manche...
Gruß,
noRiddle