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  • Thema: Das neue „Button“- Gesetz zwingt zum Shop-Umbau im B2C-Handel

    rockmartin

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    So, ich habe das Modul jetzt auch eingebaut. Aber ich bekomme auf den Produktseiten im Admin jetzt immer folgende Fehlermeldung.

    Code: PHP  [Auswählen]
    Parse error: syntax error, unexpected ';', expecting T_FUNCTION in /www/htdocs/w00a016f/www/shop/admin/includes/classes/shopping_cart.php on line 322

    Ich habe auch schon mehrmals alles zurückgesetzt und versucht die Anleitung nochmal abzuarbeiten. Es kommt bei mir immer der selbe Fehler.
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    TeeBlume

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    Hallo rockmartin,

    die Fehlermeldung gibt schon mal einen Hinweis. Prüf beim Einbau nochmal:
    - Irgendwo ein Semikolon falsch gesetzt oder doppelt?
    - Kommata mit Semikolon vertauscht?
    - schließende Klammer } nicht gesetzt?
    So würde ich jetzt weiter vorgehen.

    Gibt's denn noch andere User mit der gleichen Fehlermeldung?

    Gruß
    TeeBlume

    tmj

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    Hallo!

    Habe heute den Newsletter von IT Rechtskanslei erhalten. Dort kann man sich ein einen Leitfaden herunterladen herunterladen.

    http://www.it-recht-kanzlei.de/leitfaden-button-loesung.html


    Gruß Till

    GreenAve

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    Guten Morgen,

    habe eben die Beschriftung des heißdiskutierten Buttons in "Kaufen" geändert.
    (Eigentlich müsste man noch ein Pop-up mit dem Text "Echt jetzt?!?!?!" einbauen, den der Kunde dann noch dreimal bestätigen muss!  ..na gut Spaß beiseite, macht ja auch in gewisser Weise Sinn das Ganze.)

    Jetzt geht es noch darum:
    Zitat
    unmittelbar vor Abgabe der Bestellung klar und verständlich

        den Vertragsgegenstand,
        den Gesamtpreis,
        die Liefer- und Versandkosten und
        bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Abonnement) auf die Vertragslaufzeit

    in hervorgehobener Weise anzeigen.

    Ich will die betreffenden Textstellen durch Fettdruck hvorheben.
    ..aber ich stehe grad voll aufm Schlauch :/

    WO ändere ich das noch gleich?

    Danke und Gruß,
    GreenAve.

    Oliver

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    Ich möchte einen Details Link in checkout confirmation.php einbauen.
    Habe es nun mit dem Link
    Code: PHP  [Auswählen]
    <a href="{$module_data.PRODUCTS_LINK}"><img src="{$tpl_path}buttons/{$language}/button_details.gif" alt="Details" border="0" /></a>
    versucht aber irgendwie scheint das
    Code: PHP  [Auswählen]
    $module_data.PRODUKT_LINK
    hier nicht zur Verfügung zu stehen.

    Hat einer eine Idee wie ich dann den Link auf die Details Seite des Artikels setzen kann.
    Zur verdeutlichung nen Screen von der Checkout
    LG Olly

    uyuni

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    • Beiträge: 3
    Ich habe untersucht, wie viel Online Shops heute schon dem Gesetz entsprechen. Hier ist das Resultat der Studie: www.donauweb.at/ebusiness-blog/

    Emile Schenk

    [EDIT Tomcraft 13.07.2012: Signatur aufgrund unerlaubter Werbung entfernt, siehe FAQ: Forenregeln!]

    gar85

    • Schreiberling
    • Beiträge: 347
    grrrrrrrrrrrrr

    Der Aufruf des pdf-Dokuments führt zum Absturz meines FF

    fishnet

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    • Geschlecht:
    Ich habe untersucht, wie viel Online Shops heute schon dem Gesetz entsprechen. Hier ist das Resultat der Studie: www.donauweb.at/ebusiness-blog
    Eine Studie mit 18 Shops! :rofl:

    Lass deine Signatur mal nicht den Tomcraft sehen, dann gibts :red-card:

    Oliver

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    Ich möchte einen Details Link in checkout confirmation.php einbauen.
    Habe es nun mit dem Link
    Code: PHP  [Auswählen]
    <a href="{$module_data.PRODUCTS_LINK}"><img src="{$tpl_path}buttons/{$language}/button_details.gif" alt="Details" border="0" /></a>
    versucht aber irgendwie scheint das
    Code: PHP  [Auswählen]
    $module_data.PRODUKT_LINK
    hier nicht zur Verfügung zu stehen.

    Hat einer eine Idee wie ich dann den Link auf die Details Seite des Artikels setzen kann.
    Zur verdeutlichung nen Screen von der Checkout
    LG Olly
    Alles andere habe ich ja nun umgesetzt nur möchte ich wie beschrieben nen Link zur Detail Seite und wenn wir dabei sind ein Bild reinhaben von dem Artikel.
    Wie auf dem Screen, ich habe nun schon alle Möglichkeiten bin ich der Meinung durchgegangen mir dem Link, es will aber einfach net gehen.
    LG Olly

    baustelle

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    @ Thomas (Spritzpistole)

    Auch nach erneutem Lesen aller Seiten hier habe ich keine befriedigende Antwort auf folgende Fragestellung gefunden:

    Ich verkaufe Waren (also keine Dienstleistungen). In meinen AGB ist der übliche Passus zum Vertragsschluss enthalten ("Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktdarstellungen dienen zur Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots durch den Kunden. [...] Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen. [...]".

    Präzise Frage: kann ich dennoch den neuen Button "Kaufen" nennen (statt "Zahlungspflichtig bestellen"), weil AGB-Regelung vor Buttontext geht, oder hat der Kunde mit Klick auf "Kaufen" meine Regelung zum Zustandekommen des Vertrages ausgehebelt?

    Für eine präzise und möglichst verbindliche Antwort wäre ich sehr dankbar!  :-)

    Greets,
    Chris

    NicoDeluxe

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    Hier nochmal für alle eine gute Übersicht, was auf der Bestellseite geändert sein muss:

    http://www.shopbetreiber-blog.de/wp-content/uploads/2012/06/120612_Muster-Bestellseite.pdf

    Oliver

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    Hallo ich bin immer noch bei dem Problem mit dem Details Link und den einbau des Fotos des Artiekls auf der Bestellseite hat wirklich keiner eine Idee wie ich das rein kriege ??

    Spritzpistole

    • Fördermitglied
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    Präzise Frage: kann ich dennoch den neuen Button "Kaufen" nennen (statt "Zahlungspflichtig bestellen"), weil AGB-Regelung vor Buttontext geht, oder hat der Kunde mit Klick auf "Kaufen" meine Regelung zum Zustandekommen des Vertrages ausgehebelt?

    Für eine präzise und möglichst verbindliche Antwort wäre ich sehr dankbar!  :-)

    Greets,
    Chris

    Hallo Chris,

    eine präzise Antwort darf ich dir im Rahmen dieses Forums nicht geben. Allerdings könnte ich sie auch im Rahmen einer Beratung nicht mit 100%iger Sicherheit geben, weil es bis diesem Zeitpunkt noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu gibt, das wird sich - wenn überhaupt - erst im Laufe der Zeit entwickeln.

    Ich persönlich halte die Beschriftung "Kaufen" für zulässig, weil er meines Erachtens nicht lediglich als Vertragsschluss verstanden werden kann, sondern auch als Absicht des Kunden im Sinne von "Ich will vorstehende Artikel von dir, lieber Unternehmer, kaufen." Dies ist eine Formulierung, die unzweifelhaft einen zahlungspflichtigen Charakter erkennen lässt, weil jedem Laien bei der Bezeichung klar ist, dass er bei dem Wort "Kaufen" auch die anfallenden Kosten zu tragen hat.

    Fazit: Die Bezeichnung kann verwendet werden und steht - nach vorstehender Argumentation - auch nicht im Widerspruch zu der von dir verwendeten AGB-Passage. Wie gesagt, alles nur persönlichen Meinung!
    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    to_rob2

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    • Beiträge: 17
    Meiner persönlichen Meinung nach, die auch keine Rechtsberatung darstellt, ist man nur mit der Formulierung "Zahlungspflichtig bestellen" auf der sicheren Seite, weil diese der Gesetzgeber explizit vorgegeben hat. Es gibt viele Rechtsanwälte, die auch "Kaufen" für zulässig erachten, jedoch ist dies, solange es keine Urteile zur Bestätigung gibt, halt mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. Die Online-Händler stecken hier in einem gewissen Dilemma, wobei sich halt jeder die Frage stellen muß, ob man die offizielle Lösung verwendet (wie viele andere Händler übrigens auch) oder ob man eine zwar logischer klingende Variante wählt, die eben ein Risiko beinhaltet.

    baustelle

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 1.622
    Hi Thomas,

    lieben Dank für deine Einschätzung!

    eine präzise Antwort darf ich dir im Rahmen dieses Forums nicht geben.

    Du bist auf die dir eigene präzise Art recht unpräzise, das stimmt. ;-) Kann ich aber verstehen, dass du hier keine verbindlichen Ansagen machen kannst/willst/darfst.

    Zitat
    Ich persönlich halte die Beschriftung "Kaufen" für zulässig, weil er meines Erachtens nicht lediglich als Vertragsschluss verstanden werden kann, sondern auch als Absicht des Kunden im Sinne von "Ich will vorstehende Artikel von dir, lieber Unternehmer, kaufen."

    Dein "Ich will [...] kaufen" hat mir eine einleuchtende Begründung dafür geliefert, warum ein Button mit "Kaufen" drauf tatsächlich nicht im Widerspruch zu meinem AGB-Gesumms steht - es ist und bleibt lediglich eine Absichtserklärung! Wenn ich auf einen "Drucken"-Button klicke, heisst das ja auch nur "Ich will das jetzt drucken" - aber wenn der Drucker defekt ist, kann ich wollen, so viel ich will, gedruckt wird trotzdem nichts.

    Damit ist der "Kaufen"-Button nun 1. Wahl für mich - dieses Behördendeutschbandwurmding "Zahlungspflichtig bestellen" kommt mir nur über meine gerichtliche Leiche in meinen Shop ;-)

    Was hältst du denn von der Formulierung, die die IT-Recht Kanzlei in ihrem allerneuesten Leitfaden zur Button-Lösung untergebracht hat --> "Kauf abschließen"? Das ginge ja zur Not auch noch.

    Danke & Gruß,
    Chris
               
    anything