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  • Thema: Das neue „Button“- Gesetz zwingt zum Shop-Umbau im B2C-Handel

    Security

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    Hallo Community,

    ich bin mit dem bearbeiten der einzelnen Dateien fast fertig.

    Jedoch kommen ich jetzt bei der " shopping_cart " datei leider nicht weiter.
    In der anleitung steht ja folgendes:

    2. /includes/classes/shopping_cart.php ca. Zeile 570

    suche das hier:

       while (list ($products_id,) = each($this->contents)) {
         if($this->contents[$products_id]['qty'] != 0 || $this->contents[$products_id]['qty'] !=){
           $products_query = xtc_db_query("select p.products_id,
                                           pd.products_name,

    füge danach das hier ein:

                                           pd.products_description,
                                           pd.products_short_description,

    Da es die Zeile 570 garnciht gibt suchte ich einfach über die Suche den Text, welchen ich aber nicht fand :(. Kann mir bitte einer sagen wo ich ihn in dieser Datei finde?

    Hier mal meine Datei

    [code=php]<?php

    /* -----------------------------------------------------------------------------------------
       $Id: shopping_cart.php 1534 2006-08-20 19:39:22Z mz $

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       ---------------------------------------------------------------------------------------*/

    // include needed functions
    require_once (DIR_FS_INC.'xtc_create_random_value.inc.php');
    require_once (DIR_FS_INC.'xtc_get_prid.inc.php');
    require_once (DIR_FS_INC.&

    piru

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    Gucke mal deine Zeile 372...  :whistle:

    Gruß piru

    Security

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    Hey cool vielen Dank, da hat sich meine Frage ja FAST erledigt

    Dort steht ja:

    Code: PHP  [Auswählen]
       while (list ($products_id,) = each($this->contents)) {
         if($this->contents[$products_id]['qty'] != 0 || $this->contents[$products_id]['qty'] !=){
           $products_query = xtc_db_query("select p.products_id,

    aber wo ist dieses
    Code: PHP  [Auswählen]
    pd.products_name,

    macht das was wenn dieses fehlt oder kann ich
    Code: PHP  [Auswählen]
                                           pd.products_description,
                                           pd.products_short_description,

    einfach unter das vorhandene fügen auch wenn
    Code: PHP  [Auswählen]
    pd.products_name,
    fehlt ?

    zub

    • Schreiberling
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    @cg-tuning,
    du warst doch schon in der richtigen Zeile
    Code: PHP  [Auswählen]
     $products_query = xtc_db_query("select p.products_id,
    und
    geht es dann auch weiter mit "pd.products_name,........"

    Gruß
    zub

    piru

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    da steht doch pd.products_name

    Code: PHP  [Auswählen]
    $products_query = xtc_db_query("select p.products_id, pd.products_name,p.products_shippingtime,

    Gruß piru

    Edit: zub war schneller...  ;-)

    Security

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    Misst, jetzt wo ihr es sagt seh ich es  :datz:

    Ich danke euch recht herzlich !

    eseifert

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    Zwei kleine Fragen angenommen man möchte 2 Kaufenbutton benutzen und würde den oberen mit einen Anker zum unteren verlinken - wäre dies dann wieder Gesetzeskonform?

    Kann man sich die Einbindung der Widerufsbelehrung und AGBs sparen wenn man stattdessen den Button erweitert und die Widerufsbelehrung und AGBs verlinkt?

    Hier mal ein Bsp:

    to_rob2

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    Ich würde nach allem, was ich von unserem Rechtsanwalt weiß, auf jegliche Experimente verzichten. Das bedeutet, es gibt nur einen Button namens "zahlungspflichtig bestellen" und der steht am Ende der Seite und das insgesamt auch nur ein einziges Mal.

    Die Widerrufsbelehrung würde ich aus der Bestellübersichtsseite herauslassen, da diese sowieso in Form eines Links vorhanden ist und nur die extra per Mail (Textform) zugesandte Variante akzeptiert wird.

    vollstrom

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    Das bedeutet, es gibt nur einen Button namens "zahlungspflichtig bestellen" und der steht am Ende der Seite und das insgesamt auch nur ein einziges Mal.
    Dann schreib wenigstens dabei, was der Klick auf den Button kostet. Oben steht ja nur der Preis für Ware und Versand.

    Muss man den Preis für den "zahlungspflichtigen Klick" auf der Rechnung aufführen und muss der versteuert werden?

    Für mich ich es so sicher, wie das Amen in der Kirche, dass dieser mehr als dämliche Text zu massenhaften Kaufabbrüchen führt. Gesetzlich verordneter Verbraucherverunsicherungsbutton, den selbst Juristen nicht verstehen.

    fishnet

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    Muss man den Preis für den "zahlungspflichtigen Klick" auf der Rechnung aufführen und muss der versteuert werden?

    Für mich ich es so sicher, wie das Amen in der Kirche, dass dieser mehr als dämliche Text zu massenhaften Kaufabbrüchen führt. Gesetzlich verordneter Verbraucherverunsicherungsbutton, den selbst Juristen nicht verstehen.

    Na denn. Willkommen im Forum, Peter.  :-X

    xxxxxxxxx

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    .....
    Muss man den Preis für den "zahlungspflichtigen Klick" auf der Rechnung aufführen und muss der versteuert werden?

    Für mich ich es so sicher, wie das Amen in der Kirche, dass dieser mehr als dämliche Text zu massenhaften Kaufabbrüchen führt. Gesetzlich verordneter Verbraucherverunsicherungsbutton, den selbst Juristen nicht verstehen.

    Haha, ..... genauso ist es.
    Dieser Wahnsinn kann nur von Leuten kommen,  die vielzuviel mit sich selbst beschäftigt sind und auf die wirklichen Fragen (Eurokrise) keine Antworten haben.
    Das ist so wie der Automechaniker der gerade einen Motor versemmelt hat und nun den Kunden (Verbarucher) darüber informiert, wie wichtig es ist das der Lederbezug vom Lenkrad richtig gepflegt wird.
    Wir leben in wirklich absurden Zeiten.

    noRiddle (revilonetz)

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    @eseifert

    Die Widerrufsbelehrung und die AGB müssen überhaupt nicht auf der checkout_confirmation-Seite sein.
    • gilt die Widerrufsbelehrung ohnehin nur als mitgeilt wenn sie in Textform mitgeteilt wurde
      und das bedeutet dem Kunden zugestellt und zur Not ausdruckbar,
      also in der Bestellbestätigung und
    • lenkt man die Kunden nur ab mit sowas.
      Wenn man will kann man ja die Links (die in der Thickbox aufgehen) für AGB und Widerruf drinlassen.
      Der ganze Widerrufstext ist jedenfalls überflüssig.
    • sind zwei Buttons auf jeden Fall kontraproduktiv und gefährlich, ob mit Sprungmarke oder nicht.
      Eine Seite wird von oben nach unten gelesen.
      Der Button gehört ganz nach unten und am besten direkt darüber die Produktauflistung. Period.

    Generell:
    Hört doch mal auf euch alle ins Hemd zu pi....
    Spritzpistole hat doch eindeutige fachkompetente Empfehlungen gegeben
    und Abmahnungen sind nicht allein dadurch berechtigt, daß sie gemacht werden.
    Es gibt im modified eCommerce Shopsoftware auch in der Standard-Version keinerlei Grund abgemahnt zu werden,
    lediglich auf die "wichtigen produktrelevanten" Infos die evtl. (je nach Produkt, da hat Spritzpistole auch nochmal einen neuen Thread für aufgemacht und dazu Stellung genommen) in der checkout_confirmation sichtbar sein müssen, muß man noch achten.
    Dafür gibt es eine Anleitung im Wiki, wie man die Kurz- oder die Langbeschreibung da hinein bekommt.
    Wie ich schon einmal schrieb, kann man die "Spezifikationen" auch aus der Langbeschreibung rausfiltern und lediglich diese in der checkout_confirmation darstellen. Dafür benutzt man am besten ein Tab-Modul (bei web28 oder bei mir für kleines Geld zu bekommen) gliedert die Infos die in die checkout_confirmation sollen in einen Tab aus und filtert die product_description nach dem Inhalt dieses Tabs, fertig.

    Gruß,
    noRiddle

    Q

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    Ich bin ja mal gespannt, wann der Verbraucherschutz dem Verbraucher so richtig aufm Senkel geht, wenn er sich überall wie ein unmündiger Volldepp vorkommt!

    Sie wollen was kaufen? Moooooooooooooment, also
    1.) hier sind die Datenschutzbestimmungen --> musste Hacken machen!

    2.) hier die AGB --> musste Hacken machen!

    3.) der Preis? sooo einfach gehts nicht! Du bekommst noch 20 Hinweise direkt am Preis (den Einzelpreis, den Einheitspreis, den Rabattpreis, den Staffelpreis, den Netto- und Bruttopreis....) und

    4.) am Ende keinen "Kassenbon", sondern einen 4-Seitigen Aufsatz über die Produkte die gekauft wurden mit - was weiß ich wie genau das jetzt sein muss, aber lieber mehr als zu wenig - allen Infos zum Produkt (z.B. "Glühlampe" muss jetzt wohl "Lampe, glüh, Halogen, weiße Farbe, klare Schreibe, 6W Leistung - Strompreise abhängig von Ihrem Stromlieferanten, E27-Fassung linksgedreht, für Kinder unter 6 Jahren nicht geeignet" heißen) und schön alle Informationen nochmal zum nachlesen

    5.) bestellen ist nicht kaufen, und zahlungspflichtig kaufen, heißt nicht, dass der Händler wirklich das Geld bekommt!?!

    6.) und die 20 Dokumente und Informationen kommen anschließend brav als Anlage per E-Mail!

    Ich gebe zu. Einiges macht Sinn! Aber wenn ich in einen Laden gehe, dann bekomme ich die AGB, Parkgebühren, Produktdetails auch nicht in die Hand gedrückt und muss dafür unterschreiben. Und jeder weiß, dass wenn ich den Einkaufwaagen nicht zurück bringe, der EURO wohl im Schloss bleiben wird.

    Sollte man nicht langsam einen Händlerschutz vor nicht eindeutige Gesetze und gelangweilte Anwälte initiieren :motz:?

    Nein - ich mach mir nicht ins Hemd!

    Und ja! Ich bin wirr!

    Nachtrag: Bestimmt kommt bald noch die Pflicht, dass für die Leute die nicht lesen können, alles als Audiowiedergabe verfügbar sein muss :D

    noRiddle (revilonetz)

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    • Geschlecht:
    Strompreise abhängig von Ihrem Stromlieferanten, E27-Fassung linksgedreht, für Kinder unter 6 Jahren nicht geeignet" heißen) und schön alle Informationen nochmal zum nachlesen

    Nachtrag: Bestimmt kommt bald noch die Pflicht, dass für die Leute die nicht lesen können, alles als Audiowiedergabe verfügbar sein muss :D

    "linksgedreht", "abhängig vom Stromlieferanten"....
     :rofl:

    web0null

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    @oneQ,
    Ich hau mich weg  :lol:

    ... und mir fällt gerade noch etwas ein, gestern in Akte 2012 gesehen.
    ... dass mit den Handy Abofallen, wo man nur irgendwo ankommen braucht und man hat einen Vertrag geschlossen.
    Ich meine gehts noch, was stellen sich die Gesetzgeber vor, dass sozusagen als rechtens hinzunehmen, laut dem Staatsanwalt der da gesprochen hat ???

    Man hat dazu jetzt ja eine gesetzliche Lösung gefunden, nämlich dass jeder bei seinem Mobilfunk Betreiber die Möglichkeit hat, Dritt-Abbuchungen zu sperren.

    ...und jetzt kommts, statt ein Gesetz zu erlassen, wo das von vornherein zuerst einmal gesperrt sein muss.

    Ach ja ich habe vergessen, ...denn dann gibt es ja keinen mehr der darauf hereinfällt, und somit kein Geld für die Mobilfunkbetreiber, und den Staat.  Mann bin ich Dooof :doh:

    Das ist nur meine persönliche freie Meinung.
               
    anything