Hallo,
ich bin zwar recht neu habe mich aber schon einige zeit Richtung O-Schop's(Skripten) Informiert/Belesen.
Ein Punkt wo ich kaum etwas gefunden habe wo ich mir Unschlüssig bin ist, dass man bei Preisen nicht die USt angeben darf nach §19(Lösungen dafür hab ich hier schon gefunden).
Was ist aber mit dem Punkt:
§ 1 Grundvorschriften/(1) in PAngV
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder
Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter
Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger
Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind
auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen.
Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der
allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
Wie weit kennt ihr das oder gab es da schon Probleme?
Ich möchte keine Rechtsberatung hab auch eine Lösung im Kopf:
Preise ink. Ust mit dem vermerk das diese erhoben aber nicht abgeführt wird.
Meine Infos gehen soweit das man die Ust Erheben muss (PAngV) diese aber nicht in Rechnungen Auftauchen dürfen(§19)
Ich hab das nun soweit verstanden das man Steuern beim Einkauf nicht ggü. dem Finanzamt geltend machen darf (Vorsteuer) dafür keine Abgeben muss.
Über Eure Ideen und Beiträge würde ich mich freuen.
Christian
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