am: 03. September 2009, 16:30:16
Nachdem der Bundesgerichtshof aktuell entschieden hatte, dass auch in Preissuchmaschinen Versandkosten anzugeben sind, dauerte es nicht lange, bis die ersten Abmahnungen auf dem Tisch lagen. Dies galt umso mehr, als dass die Suchmaschine froogle, die Gegenstand des Rechtsstreites gewesen war, sich sehr lange Zeit gelassen hatte, die Anforderungen des BGH umzusetzen. Nunmehr gibt es wohl entsprechende technische Möglichkeiten.
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