Neuigkeiten
  • Die modified eCommerce Shopsoftware ist kostenlos, aber nicht umsonst.
    Spenden
  • Damit wir die modified eCommerce Shopsoftware auch zukünftig kostenlos anbieten können:
    Spenden
  • Thema: EU Lieferschwellen

    Cookie

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 274
    EU Lieferschwellen
    am: 07. März 2012, 14:01:18
    Hallo,

    der beste Einfall unserer Politer seit Jahren sind die EU Lieferschwellen:
    http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Anhaenge/Umsatzbesteuerung-bei-EU-Lieferungen-an-Privatpersonen.pdf

    Dabei muss man als Shopbetreiber bei Überschreitung der Gesamtsumme alle Bestellungen von Privatkunden eines der EU Länder (z.B. Schweden 33.800 Euro) im Zielland mit der gültigen MwSt. des Ziellandes versteuern. Klingt kompliziert, ist es auch.

    Beispiel:
    Es Bestellen 33 Privatkunden aus Schweden jeweils Waren für je 1000 Euro. Damit sind Waren für 33.000 Euro in das Zielland Schweden verschickt wurden. Dies wurde mit 19% (deutscher Steuersatz) versteuert.
    Wenn jetzt der nächste Privatkunde aus Schweden für 1000 Euro bestellt, ist die EU Lieferschwelle für Schweden von 33.800 Euro überschritten. Diese Bestellung muss dann mit 25 % schwedischer MwSt. versteuert werden. Damit muss der Kunde auch brutto 1050,42 € zahlen und natürlich auch in der Bestellung die richtige MwSt. ausgewiesen werden. Dies gilt für die Hauptleistung und alle Nebenleistungen (z.B. Versand, ...). Die MwSt. muss dann natürlich auch in Schweden abgeführt werden.

    Nur wie soll man dies abbilden?

    Danke.
    Christian

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=18731.0

    Tomcraft

    • modified Team
    • Gravatar
    • Beiträge: 46.373
    • Geschlecht:
    Re: EU Lieferschwellen
    Antwort #1 am: 07. März 2012, 14:25:10
    Sehe ich das richtig, dass das eigentlich schon lange Vorgabe ist, aber bei keinem einzigen xt:Commerce Fork bisher umgesetzt ist? :-?

    Grüße

    Torsten

    hstreicher

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 281
    Re: EU Lieferschwellen
    Antwort #2 am: 07. März 2012, 14:46:55
    die Regelung ist nicht unterjährig umzustellen , sondern es gilt
    für die Umsatzschwelle

    entweder

    -der Umsatz des Vorjahres,
    -oder wenn er für das laufene Jahr zu erwarten ist

    Zitat aus der o.g. Quelle :
    Versendungslieferungen werden so lange im Ursprungsland, das heißt in Deutschland,
    besteuert, wie bestimmte Lieferschwellen nicht überschritten werden. Voraussetzung für
    eine Umsatzbesteuerung der Lieferung in Deutschland ist also, dass die Lieferungen in
    dem betreffenden anderen Mitgliedstaat im vorangegangenen oder im laufenden Kalenderjahr
    voraussichtlich
    einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.
    -Zitat Ende-

    man muss also keine Schwelwerte einbauen die mitten drin umschalten , sondern zum Jahresanfang die
    Steuerzonen setzten und gut isses

    aber Grundsätzlich : Dein Steuerberater freut sich dich hier ausführlich zu beraten

    mfg Hannes

    Cookie

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 274
    Re: EU Lieferschwellen
    Antwort #3 am: 07. März 2012, 16:35:09
    Hallo Hannes,

    da kann ich Dir leider nicht zustimmen.

    Das muss im laufe des Jahres geändert werden, wenn die Lieferschwelle überschritten wurde.

    Das ist aber auch egal ob am Anfang des Jahre oder im laufenden Jahr. Wie soll es realisiert werden? Gerade für die Nebenkosten wie Versand?

    Danke.
    Christian
    16 Antworten
    3709 Aufrufe
    12. April 2020, 12:49:33 von snocer