Antwort #1 am: 29. Februar 2012, 09:23:49
Entweder ein "leistungsfähiger" Konkurrent oder vielleicht die Verbraucherzentrale.
EDIT: Grad nachgelesen -> § 26 Abs. 1 ZAG (Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten) kann hier möglicherweise einschlägig sein.
EBay als Luxemburgisches Unternehmen wird möglicherweise über eine entsprechende Lizenz verfügen und braucht dann nicht noch eine extra Genehmigung durch die BaFin.
So verhält es sich sicher auch mit Amazon.
Gruß
Thomas
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