Antwort #3 am: 16. Februar 2012, 23:42:46
Die Aussage "Preis auf Anfrage" ist abmahnfähig!
Das selbe gilt für "Versandkosten über xx kg auf Anfrage".
Der Kunde muss zu jedem Zeitpunkt informiert sein / werden, was der potentielle Kauf an Kosten nach sich zieht.
Habe das Thema selbst durch mit dem Händlerbund. Die Lösung ist, dass Du in Deinen AGBs schreibst, dass Du auf individuelle Anfragen gerne ein Angebot erstellst - aber als Preis im Shop "Preis auf Anfrage" zu schreiben, geht nicht.