Antwort #3 am: 25. August 2009, 06:21:48
@vsell
Ja und nein wenn der Kunde seine Wunschliste freigibt kann jeder diese sehen, wenn er diese die auf Privat stellt muss er seinen "Spendern" eine Mail zukommen lassen mit dem Link und nur die können es sehen.
@tomcraft
wenn einer ein Wunschzettel anlegt und diverse Leute anschreibt bin ich haftbar für die Mails oder sehe ich das verkehrt, dies muss irgendwie ander gelöst sein.
Gruss
mantis