am: 29. Dezember 2011, 14:04:03
Hallo,
hat von Euch einer Erfahrung bzw. kennt eine Quelle, wo über das Thema "Ersatzleistungen bei Widerspruch" referiert wird? Im konkreten Fall, muss man den Expresskostenzuschlag zurückbezahlen oder nicht? Das Urteil aus Aachen von 2006 kenne ich, finde aber im Netz keine weiteren aussagekräftigen Statements. Mit der EU-Verordnung von Herbst 2011 ist das geregelt, aber bis zur Übernahme in nationales Recht muss es doch auch schon Regelungen geben.
Gruß von der Donau
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