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  • Thema: www.mycdvd-mediashop.de

    papillon

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    am: 17. August 2009, 16:33:55
    Hallo zusammen,

    wollte Euch unseren Shop ebenfalls kurz vorstellen, basierend auf der Modified 1.02.
    Wichtig war ein schlanker Shop mit Blick aufs Wesentliche, in einem schlicht eleganten Design.

    www.mycdvd-mediashop.de

    Viele hilfreiche Tipps hierzu kamen aus diesem Forum.



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=1710.0

    Tomcraft

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    Antwort #1 am: 17. August 2009, 16:58:21
    Schön umgesetzt, klasse Template! Nur die Grafiken würde ich nochmal mit PNGOUT optimieren um die Ladezeiten zu verbessern.

    Grüße

    Torsten

    DokuMan

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    Antwort #2 am: 17. August 2009, 19:28:07
    Im IE8 wird der Footer zerwürfelt, bzw ist nicht mehr in einer Reihe...

    papillon

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    Antwort #3 am: 17. August 2009, 20:11:19
    Ich habe den IE8 hier auch laufen. Dort ist aber alles so wie es sein soll...  :?

    Tomcraft

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    Antwort #4 am: 17. August 2009, 20:34:50
    Gut... Detaiulverbesserungen seh ich auch noch...
    Ketegorie-Punkte werden zu weit nach rechts aus der Box "raus getragen"
    E-Mail & Passwort-Formular-Feld ist in der Login-Box zu groß geraten! Daher sieh man den rechten Rand nicht vom Feld.

    [ Für Gäste sind keine Dateianhänge sichtbar ]

    Grüße

    Torsten

    DokuMan

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    Antwort #5 am: 17. August 2009, 20:42:56
    Zitat
    Ich habe den IE8 hier auch laufen. Dort ist aber alles so wie es sein soll...  :?

    Sorry für die Verwirrung, IE8 passt auch! (Ich hatte es im Maxthon2 geöffnet, da sieht es anders aus, aber da mach dir mal keinen Kopf. Kann auch am Adblocker liegen)

    starty

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    Antwort #6 am: 17. August 2009, 22:23:22
    schönes Template,

    schau mal in dein Impressum, fehlt der Inhaber ( / Rechtsform)

    Gruß Ralf

    starty

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    Antwort #7 am: 17. August 2009, 22:27:13
    in den AGB übrigens auch..

    Oine

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    Antwort #8 am: 17. August 2009, 22:38:49
    Gefällt mir ebenfalls sehr gut.
    Schönes Template.

    papillon

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    Antwort #9 am: 18. August 2009, 05:49:31
    Danke für das bisher sehr positive Feedback. Schön, sowas nach langer Entwicklungszeit zu hören!

    Zum Thema Inhaber. Gemäß unserer Anwaltskanzlei darf das draussen bleiben, und gemäß geschlossenem Vertrag ist der Shop rechtlich einwandfrei.

    Tomcraft

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    Antwort #10 am: 18. August 2009, 08:14:27
    Also zahlt dir der Anwalt alle Kosten, wenn bei dir Beschwerden "einflattern"?

    vsell

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    Antwort #11 am: 18. August 2009, 18:33:24
    Personengesellschaften (z.B.: GbR, OHG, KG) und juristische Personen (z.B.: GmbH) müssen die Firmenbezeichnung im handelsrechtlichen Sinn (z.B.: Heiko Müller GmbH), einschließlich des Rechtsformzusatzes (vgl. §§ 18ff. HGB) und den Namen des Vertretungsberechtigten neben dem vollständigen Namen (z.B.: Förderer der Straßensozialarbeit e.V.) und der Anschrift angeben.

    Als Anschrift ist dabei der Sitz der Gesellschaft zu nennen. Vertretungsberechtigt sind Personen, die rechtlich verbindlich für die Gesellschaft handeln können (z.B. der Geschäftsführer für die GmbH oder der Vorstand für die AG).

    Für juristische Personen müssen sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen angegeben werden.

    Quelle: Impressum: Anbieterkennzeichnungspflicht nach § 5 TMG

    Das LG Essen hat darauf hingewiesen, dass im Impressum in jedem Fall auch die Rechtsform des Unternehmens (z.B. “GmbH”, “e.K”) aufgeführt sein muss

    LG Essen, Urteil vom 19.09.2007, Az. 44 O 79/07 §§ 3, 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 8 Abs. 1 Satz , Abs. 3 Nr. 1, § 5 TMG

    guensi

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    Antwort #12 am: 18. August 2009, 21:21:56
    Ist der Anwalt Spezialist für Medienrecht / Onlinehandel?

    Wenn nein würd ich mir entweder eine zweite Meinung eines Spezialisten in diesem Bereich einholen oder es gleich so machen wie es dir starty und vsell geraten haben. Denn die zweite Meinung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darauf hinaus laufen.

    Es gibt auch haufenweise Threads zu Abmahnungen im Netz, da wirste nach kurzer Suche auch zu dem Thema fündig. Und wenn andre das Lehrgeld schon gezahlt haben musste es Ihnen ja nicht gleich tun, nur um die gängige Rechtsprechung kennen zu lernen  :wink:

    starty

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    Antwort #13 am: 18. August 2009, 22:11:13
    Abgesehen von der rechtlichen Lage möchte der potentielle Kunde vmtl. ja auch wissen, bei wem er einkauft und unter welchen Bedingungen er den Kaufvertrag abschließt und dafür gibt's ja das Impressum und die AGB..

    vsell

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    Antwort #14 am: 19. August 2009, 00:56:43
    Da du in deiner WRB als "Inhaber" ..... eingetragen bist, bist du ergo Einzelunternehmer und als solcher verpflichtet den Namen mit mindestens 1 Vornamen im Impressum zu führen !!!!

    Streitwert 50.000
    -------------------

    Nimm einfach die Daten aus der WRB ins Imp und juut is.... :wink:

    ...und bevor ich´s vergesse...

    Allgemeine Hinweise Punkt 3 in deiner WRB...

    Frag mal deinen Rechtsdingsbums was der zum Thema "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" und endsprechenden Abmahnungen weis   :mrgreen: