Antwort #1 am: 02. Dezember 2011, 18:41:06
Hallo,
also ohne mir die rechtlichen Bedingungen weiter im Detail angeschaut habe, kann ich schon beim Lesen des Begriffs "BGB-InfoV" in der Widerrufsbelehrung nur den Kopf schütteln. Auf die kommt es seit gut 2 Jahren im Rahmen der Widerrufsbelehrung nicht mehr an. Absolut abmahngefährdet.
Auch in deinen Rahmenbedingungen sollte der Vertragspartner nicht so sehr darauf hindeuten, dass es sich um eine Firma handeln könnte (was es nicht tut).
Auch übrige Klauseln sind inhaltlich unrichtig und sollten unbedingt geändert werden.
Ich kann hierzu auch gern Unterstützung anbieten.
Gruß
Thomas
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