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  • Thema: Könnte diese Versandkostenregelung Probleme geben?

    rayzob

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    Könnte diese Versandkostenregelung Probleme geben?
    am: 12. November 2011, 12:57:56
    Über die unverschämte 40 Euroklausel ärgern wir uns immer wieder, vor allem, wenn bestellt wird und grundlos alles zurück kommt. Gerade bei Beträgen knapp über 40 Euro ist das echt herb, da man immer drauf zahlt. Daran kann man aber nichts ändern. Ganz wollen wir uns damit aber nicht abfinden und haben folgendes gemacht. Wie hoch die Kosten für den Versand sind, und wie er diesen regelt, schreibt meines Wissens der Gesetzgeber nicht vor. Daher versenden wir wie folgt:

    Ab 50 Euro Kaufsumme Kostenfrei
    von 1 Euro bis 49,99 Euro versenden wir mit 2,90 Euro
    und bis 99 Cent kostet der Versand 10 Euro

    Hier dürfte erst mal alles absolut legitim sein. Und da wir keine Artikel für 99 Cent haben, haben wir nur 2,90 Euro oder Kostenfrei.

    Nun haben wir aber bei den Versandkosten geschrieben, dass nicht der Bestellwert ausschlaggebend ist, sondern der Wert der tatsächlich gekauften Ware. Beträgt der Kaufbetrag durch eine Retour weniger als 50 Euro, hat der Kunde die anfallenden Versandkosten zu tragen. Das kann dazu führen, das wenn er alles zurück sendet, er quasi nichts kauft, er 10 Euro Versand zahlen muss. War die Retour nun über 40 Euro, müssen wir die bezahlen, haben aber so den Betrag wenigstens ausgeglichen und legen nicht immer drauf.

    Was meint Ihr, ist so eine Regelung legitim? Etwas tricky ist auf jeden Fall der Punkt "gekaufte Ware", da wenn er mit PayPal bezahlt, immer die ganze Ware kauft. Von daher müsste man es vielleicht umbenennen. Auf der anderen Seite haben wir auch schon gelesen, das man keine Regelungen finden darf um den Kunden in seinem Widerrufsrecht zu beeinflussen. Hier wären Tipps super und eigene Erfahrungen.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=16667.0

    ThorstenK

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    Re: Könnte diese Versandkostenregelung Probleme geben?
    Antwort #1 am: 12. November 2011, 13:27:47
    Nix für ungut, aber ich würde als Kunde, bei solch überraschenden Regelungen nicht davor zurückschrecken euch zu verklagen wenn Ihr plötzlich Versandkosten von mir wollt. Sicher wird sich auch der eine oder andere Wettbewerber die Hände reiben. ;)
    Preist doch die Retourenkosten einfach wie jeder andere Kaufmann ein. Auch ist es wenig hilfreich den Kunden als Feind zu sehen. :) Und in ein 1 bis 2 Jahren, wenn unsere Gesetzgeber in die Pötte gekommen sind und EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt haben, ist der 40 Euro Spuk doch eh vorbei.

    Grüße
    Thorsten

    fishnet

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    Re: Könnte diese Versandkostenregelung Probleme geben?
    Antwort #2 am: 12. November 2011, 15:22:23
    [...]
    Nun haben wir aber bei den Versandkosten geschrieben, dass nicht der Bestellwert ausschlaggebend ist, sondern der Wert der tatsächlich gekauften Ware. [...]

     :contra:

    rayzob

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    • Beiträge: 269
    Re: Könnte diese Versandkostenregelung Probleme geben?
    Antwort #3 am: 14. November 2011, 12:13:34
    [...]
    Preist doch die Retourenkosten einfach wie jeder andere Kaufmann ein. Auch ist es wenig hilfreich den Kunden als Feind zu sehen. [...]

    Was ist mit EINPREISEN gemeint?

     :-D Unsere Kunden sind doch nicht unsere Feinde. Wir hofieren unsere Kunden sehr. Nur gibt es auch immer wieder unverschämte Kunden, die sich in den Onlineshops zu nutze machen, dass Vater Staat sie in Watte packt. Wir sind ja nicht die einzigen die dafür kein Verständnis haben. Das Einkaufen wird einfach zu leicht genommen. Und das man da nach Möglichkeiten sucht diese Gleichgültigkeit einiger weniger Kunden nicht noch zu unterstützen ist doch nur normal. Viel unverständlicher finde ich eure Reaktion.

    Phantom

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    Re: Könnte diese Versandkostenregelung Probleme geben?
    Antwort #4 am: 14. November 2011, 12:21:38
    [...]
    Was ist mit EINPREISEN gemeint?
    [...]

    Mach die Produkte teurer.

    Dein Konstrukt ist rechtlich nicht haltbar. Der Kunde muss vor Bestellabschluss über Versandkosten informiert werden. Da kannst Du später nicht nachfordern.

    Es gibt Händler, die Verschicken nach Ablauf der Widerrufsfrist einen Gutschein über ein paar Euro, sofern nichts zurückgeschickt wurde. Das wird auch beworben. Auch dort ist ist es eingepreist.

    fahrzumhimmel

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    Re: Könnte diese Versandkostenregelung Probleme geben?
    Antwort #5 am: 14. November 2011, 12:54:07
    witzbold - hinversandkosten sind grundsätzlich bei komplett widerruf zu erstatten. beim teil-widerruf ist das dann anders.

    rayzob

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    Re: Könnte diese Versandkostenregelung Probleme geben?
    Antwort #6 am: 14. November 2011, 15:31:38
    Steht so aber auch in keiner Widerrufsbelehrung.

    [EDIT Tomcraft 14.11.2011: Full-Quote entfernt, siehe: FAQ: Full-Quotes und Groß-/Kleinschreibung - mit anderen Worten Netiquette!]

    fishnet

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    Re: Könnte diese Versandkostenregelung Probleme geben?
    Antwort #7 am: 14. November 2011, 16:44:45

    ThorstenK

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    Re: Könnte diese Versandkostenregelung Probleme geben?
    Antwort #8 am: 14. November 2011, 19:58:16
    Hallo rayzob,
    warum irritieren Dich die Reaktionen? Die Idee mit den Versandkosten ist zwar kreativ, aber sie wird Dir nichts als Ärger bereiten und juristisch nicht stand halten. Die Gesetzeslage ist halt wie sie ist und man sollte halt genau überlegen, ob man versucht diese Regelungen auszuhebeln. Meiner Meinung nach ist es den Ärger nicht wert. Allein die Zeit, die Du da für telefonische Beschwerden und Emails verballerst ist doch die Versandkosten niemals wert.
    Wie schon gesagt, die Regelungen werden, dank der EU-Vorlage ohnehin "bald" verschwinden. Solange müsst ihr halt noch tapfer sein. Übrigens bin ich der Meinung, dass bis dahin alle Shops mit retourenträchtigem Sortiment den kostenlosen Hin- und Rückversand von sich aus anbieten werden.

    Viele Grüße
    Thorsten

    fahrzumhimmel

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    Re: Könnte diese Versandkostenregelung Probleme geben?
    Antwort #9 am: 14. November 2011, 20:28:54
    Nur ums klarzustellen - ist es ein Teilwiderruf und wird die Schwelle damit zur versandkostenfreien Zusendung unterschritten, dann ist die Nachberechnung der Hinversandkosten für den tatsächlich gekauften Artikel zulässig. Darauf muß vor Kauf auch nicht hingewiesen werden.
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