Witzig: vor einer Stunde kam ein Mandantenrundschreiben der IT-Recht Kanzlei zu genau diesem Thema. Tenor: KEINE Einverständniserklärungen im Checkout einholen, da dies eine Benachteiligung des Vertragspartners darstellen könnte (für Spritzpistole: Bezugnahme auf LG Hamburg, Urteil vom 26.03.2013, Az. 312 O 170/12).
Es wird empfohlen, es genau so zu machen, wie es im Trunk-Demoshop nun gemacht ist.
EDIT: falls die Abhakerei-Einstellung im Backend bleiben soll, sollte diese auf default=false gestellt werden.
Greets,
Chris
@Aladin: Glückwunsch zum 100.