Hallo
Ich habe mich soweit schlau gemacht. Egal wofür der Käufer die Küche benötigt, wenn er eine USt-ID hat, erhält er die Ware steuerfrei.
Er muss seinem Finanzamt dann den Kauf melden und dem klar machen, dass es eine gewerbliche oder private Nutzung ist.
Grundsätzlich ist es so, das die Verbrauchssteuer in dem Land anfällt wo der Verbrauch erfolgt, also immer dort wo der Käufer seine Firma hat. Was mit der Versteuerung passiert, kümmert mich eigentlich nicht, außer, dass der Verkauf ja beim meinem Finanzamt erfasst und ggf. EU-weit bzw. im FA des Käufers abgeglichen wird, wenn auch nur Stichprobenartig. Es kann aber sein, dass es bei der Vernetzung und Vereinheitlichung auf EU-Ebene jeder Verkauf über eine USt-ID erfasst wird.
Klar die Prüfung der ID ist obligatorisch.
Gruß Antonius