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  • Thema: Steuerfrage Handwerker mit USt-ID kauft einen Küchenherd in Polen

    ah-tonius

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    • Geschlecht:
    Hallo

    Es gibt ja die USt-ID, damit u.A. Unternehmen im EU-Ausland ohne MwSt. einkaufen können.
    Dafür müssen diese dann die beim Verkauf erzielte Steuer dem Staat zuführen, können also nichts verrechnen.
    Ist es aber richtig, dass ein Unternehmer für sich persönlich etwas im EU-Ausland kauft (Einbauküche, Bett..), auch ohne Steuer einkauft? Denn der verkauft das Produkt ja nicht weiter, die Verbrauchssteuer geht verloren.

     Guss Antonius

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    Alfred

    • Experte
    • Beiträge: 2.115
    Hallo,

    was er kauft ist egal.
    Wenn er sich in seinem Büro eine Küche einrichtet ist das auch in Ordnung.
    Du muss nur prüfen das die Adresse zur Umsatzsteuer-ID passt.
    Da darf es keine Abweichungen geben. Diese Prüfung ist online möglich.
    Machst du die Prüfung nicht und der hat sich die Nummer besorgt musst du trotzdem die MwSt. abführen.

    Gruß

    ah-tonius

    • Mitglied
    • Beiträge: 195
    • Geschlecht:
    Hallo

    Ich habe mich soweit schlau gemacht. Egal wofür der Käufer die Küche benötigt, wenn er eine USt-ID hat, erhält er die Ware steuerfrei.
    Er muss seinem Finanzamt dann den Kauf melden und dem klar machen, dass es eine gewerbliche oder private Nutzung ist.
    Grundsätzlich ist es so, das die Verbrauchssteuer in dem Land anfällt wo der Verbrauch erfolgt, also immer dort wo der Käufer seine Firma hat. Was mit der Versteuerung passiert, kümmert mich eigentlich nicht, außer, dass der Verkauf ja beim meinem Finanzamt erfasst und ggf. EU-weit bzw. im FA des Käufers abgeglichen wird, wenn auch nur Stichprobenartig. Es kann aber sein, dass es bei der Vernetzung und Vereinheitlichung auf EU-Ebene jeder Verkauf über eine USt-ID erfasst wird.

    Klar die Prüfung der ID ist obligatorisch.

    Gruß Antonius
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