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  • Thema: Staffelpreise "ab" "günstigster Preis"

    Kosmo

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 323
    Staffelpreise "ab" "günstigster Preis"
    am: 11. August 2009, 00:40:05
    Moin

    Ich habe mich jetzt aktuell mit der Staffelung der Preise beschäftigt, was bei mir relevant ist, zudem somit auch der rechtliche Aspekt.

    Hier im Forum habe ich zum rechtlichen Aspekt nichts gefunden unter Google schon, und zwar unter folgendem Beitrag: (ca. ab der Mitte fangen die relevanten Aussagen an)

    http://forum.jtl-software.de/templateangelegenheiten/11915-ab-preis-guenstigsten-staffelpreis-ausgeben.html

    Das dies stimmt, nämlich das der niedrigste Preis (in meinem Beispiel ab 0,14 Cent) einen unlauteren Wettbewerb darstellt, kann ich mir leider ohne weiteres vorstellen. Wir leben schließlich in Deutschland.

    Ab 0,14 EUR
    Einzelpreis: 0,17 EUR

    inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

    Lieferzeit: 3-4 Tage
    Staffelpreise:
    1-99 Stk.    je 0,17 EUR
    100-499 Stk.    je 0,16 EUR
    500-999 Stk.    je 0,15 EUR
    > 1000 Stk.    je 0,14 EUR
    Art.Nr.: Beispielartikel

    Die Frage ist nun weiß da Jemand genauer bescheid drüber, ansich ist die Möglichkeit "ab 0,14" also den niedrigsten Preis bei hoher Menge anzupreisen natürlich vorteilhafter.

    Ich erwarte natürlich keine Rechtsberatung sondern nur einen Meinungsaustausch.

    Ich hoffe ein ähnlicher Beitrag ist nicht schon irgendwo vorhanden und genauer beschrieben, ansonsten bin ich selbstverständlich bereit dafür geteert und gefdert zu werden.

    Gruß

    Kosmo



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=1633.0

    Kosmo

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 323
    Staffelpreise "ab" "günstigster Preis"
    Antwort #1 am: 11. August 2009, 13:16:01
    Hier wird das eventuelle Problem durch einen Rechtsanwalt nochmal näher erklärt unter Punkt "ab Preis"

    http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-werbung-preise.html

    Anscheinend bieten hier viele keine Staffelpreise an und daher stellt dies offenbar kein Problem dar, das freut mich.

    Mein Beamten- bzw. Bürokratendeutsch ist nicht das Beste hinzu kommt die fast undurchschaubare Gesetzeslage, von daher versuche ich es vorsichtshalber ohne Staffelung hinzubekommen in Form von Attributen mit fest vorgelegten Mengen.

    Andere Möglichkeit wäre vermutlich das "Ab" und die "Preisamgabe" generell zu entfernen, dies wurde glaube ich hier schon mal besprochen, aber im Endeffekt läßt sich dies nicht komplett entfernen bei dem was ich so im Internet vernommen habe........

               
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