Antwort #2 am: 17. Oktober 2011, 03:45:53
Es ging um einen Bestellservice für Essen (vielleicht Pizzaservice?). Jemand betätigte sich als Agentur. Bestellung entgegen nehmen und weiterleiten. Und dann bot er noch einen zusätzlichen Service an. Man konnte das Essen online per Paypal bezahlen. Essenslieferant bekam Geld dann durch den Vermittler. Da hat er sich als Zahlungsdienstleister betätigt.
Ich sehe keine Gefahr für Dropshipping. Als Dropshipper leitest du keine Bestellungen weiter, du bist keine Agentur. Zahlungsemfänger und Vertragspartner bist du. Wie du vertragstechnisch und logistisch mit deinen Lieferanten verbunden bist interessiert deinen Kunden nicht, und muß es auch nicht.
Gruß
Hen