Antwort #2 am: 12. Dezember 2011, 15:07:59
Hi, möchten meinen Senf dazu geben.
Laut meinen Anwälten ist es auf jeden Fall sicherer die AGB mit der ERSTEN E-Mail mit zuschicken.
Es ist zwar schon eine Weile her, aber wir wurden wegen nicht mitschickens der AGB bereits auch schon abgemahnt!!
Ich habe in meinen E-Mails die Widerrufe als auch die ABG mit drin, kostet ja nix per E-Mail und man ist auf der Sicheren Seite!
Gruß King