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  • Thema: Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?

    Lead

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    Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?
    am: 31. Juli 2009, 21:34:30
    Hallo,

    durch einen anderen Thread, wo es um tech. Probleme bei der Einbindung des Widerrufstext in den Bestellablauf ging, habe ich mich heute mal über das Thema schlau gelesen.

    Nach dem, was ich da im Netz zu gefunden habe, macht es imho keinen Sinn die Belehrung im Bestellablauf anzuzeigen.

    Der Gestzgeber sagt, der Text muß dem Kunden in Textform vor dem Vertragsabschluß vorliegen.
    Textform bedeutet auf Papier oder als Mail, auf jeden Fall im ausschliesslichen Einflußbereich des Kunden (einen Text auf einer Webseite könnte man ja nachträglich ändern und Screenshoots sind nicht zumutbar).

    Wenn ich also den Text beim Checkout anzeige, dann liegt er nicht in Textform vor -> hinfällig.
    Wenn ich ihn nur an die Bestellbestätigung hänge, dann hat der Kunde ihn erst nach Vertragsabschluß -> dito hinfällig.

    Ich habe dann mal geschaut wie es "die Großen" machen, z.B. Mindfactory:
    -Text an Bestellbestätigung
    -in den AGB "[Eingangsbestätigung] Dies ist noch keine Annahmeerklärung. Die Annahme erfolgt schriftlich oder konkludent durch Zusendung der Ware"
    -in der Eingangsbestätigung "Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Spätestens bis zur Lieferung der Ware erhalten Sie von uns alle Kundeninformationen, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken sollten.
    Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch Zusendung der von Ihnen bestellten Artikel.
    "

    D.h., der Kunde bekommt die Widerrufsbelehrung mit der EB, der Vertrag kommt aber erst später zu Stande -> alle Vorschriften erfüllt.

    Das scheint die einzige juristisch saubere Methode zu sein (außer man mailt dem Kunden den Text, den er dann wieder bestätigen muß :-)

    Meine Frage daher: bin ich da auf dem Holzweg und gibt es auch andere Wege (oder sollte man das aus dem Shop ausbauen, um nicht die Leute in falscher Sicherheit zu wiegen und den Abmahnern in die (Brief-)Tasche zu spielen)

    Viele Grüße
     Lead



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=1531.0

    ds170477

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    Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?
    Antwort #1 am: 31. Juli 2009, 21:49:05
    Abend Lead,

    hmmm intressante Verfahrensweise, kann ich dir dank Jura-Kollegas am Montag spätestens bestätigen.

    Ein "ausklammern" des Vertragsabschlusses bis zur Lieferung ist eher bedenklich :mrgreen:

    1. Willenserlärung durch Verkäufer (Angebot)
    2. Bestätiung durch Käufer (Zahlung)

    Somit besteht schon ein ""schwebender" Kaufvertrag ohne AGB´s und co.

    Aber wie rechtlich die Willenserklärung zu behandeln ist, da der Verkäufer die
    Willenserklärung eigentlich ja durch die AB-Email versendet,
    kann ich nicht bestätigen. Irgendwo im BGB 4.. stands mal, bin lange aus der Lehre raus.

    Gruss

    Daniel

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    Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?
    Antwort #2 am: 31. Juli 2009, 21:56:31
    Zitat
    1. Willenserlärung durch Verkäufer (Angebot)<br />
    2. Bestätiung durch Käufer (Zahlung)

    Hmm ... Jura-Reste zusammenkratz ...
    Verkäufer: Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Invitatio ad offerendum)
    Käufer: Angebot
    Verkäufer: Verschickt und nimmt damit Angebot an

    Die EBs werden ja automatisch verschickt, ich erinnere mich dunkel dass das nicht automatisch einen Kaufvertrag begründet (lief mal durch die Medien als bei Apple Preise falsch ausgezeichnet waren, die hatten dann gesagt "Danke für das Kaufangebot, aber wir nehmen nicht an")

    Viele Grüße
     Lead

    ds170477

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    Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?
    Antwort #3 am: 31. Juli 2009, 22:01:08
    Oder so .... http://www.cisg-recht.de/internationales_handelsrecht/vertragsabschluss_cisg.html

    Es gibt noch sowas wie A..-Recht, komme nu nicht drauf wie es hiess.. :twisted2:

    ds170477

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    Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?
    Antwort #4 am: 31. Juli 2009, 22:02:10
    Krass nicht als HL erkannt, bestimmt wegen dem Punkt... Test:
    http://www.cisg-recht.de/internationales_handelsrecht/vertragsabschluss_cisg.html

    Lead

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    Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?
    Antwort #5 am: 31. Juli 2009, 22:09:44
    Ui ... UN-Kaufrecht ... das wird in den Muster-AGB immer explizit ausgeklammert.

    Beim "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" habe ich eben noch mal rumgelesen, Wiki schreibt z.B. "Dieses Verfahren findet insbesondere dann Anwendung, wenn der Auffordernde zum Zeitpunkt der Aufforderung keine rechtlich bindenden Aussagen über Konditionen machen kann"

    Paßt ja eigentlich genau, der Shop kann keine rechtlich bindene Aussage zum  Widerrufsrecht machen ...

    ds170477

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    Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?
    Antwort #6 am: 31. Juli 2009, 22:12:43
    Und das Beste imma zum Schluss "Begriff der Annahme"

    http://www.ra-adam.de/index.html?/gesetze/gesetz.html?cisg_inhalt.html?cisg_part_II.html?cisg_18.html

    (1) Eine Erklärung oder ein sonstiges Verhalten des Empfängers, das eine Zustimmung zum Angebot ausdrückt, stellt eine Annahme dar. Schweigen oder Untätigkeit allein stellen keine Annahme dar.

    (2) Die Annahme eines Angebots wird wirksam, sobald die Äußerung der Zustimmung dem Anbietenden zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn die Äußerung der Zustimmung dem Anbietenden nicht innerhalb der von ihm gesetzten Frist oder, bei Fehlen einer solchen Frist, innerhalb einer angemessenen Frist zugeht; dabei sind die Umstände des Geschäfts einschließlich der Schnelligkeit der vom Anbietenden gewählten Übermittlungsart zu berücksichtigen. Ein mündliches Angebot muß sofort angenommen werden, wenn sich aus den Umständen nichts anderes ergibt.

    (3) Äußert jedoch der Empfänger aufgrund des Angebots, der zwischen den Parteien entstandenen Gepflogenheiten oder der Gebräuche seine Zustimmung dadurch, daß er eine Handlung vornimmt, die sich zum Beispiel auf die Absendung der Ware oder die Zahlung des Preises bezieht, ohne den Anbietenden davon zu unterrichten, so ist die Annahme zum Zeitpunkt der Handlung wirksam, sofern diese innerhalb der in Absatz 2 vorgeschriebenen Frist vorgenommen wird.

    Somit stellt sich die Frage, ob man vielleicht ein zeitversetztes Senden der AB nicht sinnvoll wäre. Dann kann man "Lagerschwund" und Preisdifferenzen (EK) manuell steuern...

    Gruss Daniel

    Lead

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    Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?
    Antwort #7 am: 31. Juli 2009, 22:20:37
    Dürfte kein Problem sein:

    zu (1). Es gibt keine Erklärung zur Zustimmung, in der automatischen EB steht sogar expliziz das bisher kein Vertrag besteht.

    zu (2). dito, es gibt ja keine Ausserung zur Zustimmung

    zu (3). Stimmt ... der Empfänger (Shop) äußert seine Zustimmung durch das Verschicken der Ware, und damit ist die Annahme des Angebots zum Zeitpunkt des Verschickens der Ware wirksam ... und der Widerruftext kam vorher.

    Zumindest bei Vorkasse, wenn in der EB auch die Bankdaten stehen und der Kunde die EB daher vor der Zahlung erhalten haben muß, sollte das Verfahren absolut rechts- und abmahnsicher sein.

    ds170477

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    Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?
    Antwort #8 am: 31. Juli 2009, 22:47:30
    Jep dann müssen wir aba das Papa und Moex  wohl weglassen....ausser sie ist keine Bank.
    Da ich selba in der Bank gearb. hab und mich mal mit einen netten MA über Tagesgeldsätze
    unterhalten hab, !kein Witz!, muss eine Bank sein, da Sie wohl vielleicht so ein Netz haben:

    papa in jedem Staat einzeln vorhanden
    Verschub von Money per Bankschnittstelle an Bank

    Und so macht man dann mal schnell ein Tageszinssatz von 7% nun mal 3 Tage und
    diese Struktur :wohow:

    Lead

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    Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?
    Antwort #9 am: 31. Juli 2009, 23:47:34
    ups ... sorry .. aus dem Posting werde ich nicht schlau, da fehlt mir wohl was an Terminologie, komme nicht aus dem Bankbereich.

    ds170477

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    Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?
    Antwort #10 am: 01. August 2009, 09:20:52
    Also der Transfer zwischen Banken wird in der Regel 2 mal am Tag versendet und ist sofort ersichtlich im Gegensatz zur Sicht eines "Normalsterblichen".
    Der Transfer per papa und co ist ja binnen 1 Sek da...

    Also von Deutschl, nach Frankr. per papa transferieren...Dann nur noch der Banktransfer und schon hast du das Tagesgeld fest angelegt in Sekunden...

    Die 3 Tage ist der Zeitraum der "benötigt" wird um von Papa auf dein Konto das Geld
    als Wertstellung zu ersehen.

    Das Prinzip ist auch auf Aktien und co möglich...

    Gruss

    Daniel

    Oine

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    Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?
    Antwort #11 am: 01. August 2009, 11:50:44
    Also bei mir werden, wie es wohl für dieses Shopsystem Standard ist, während des Bestellablaufs AGB und Widerrufsbelehrung eingeblendet.
    Zusätzlich bekommt der Kunde in der vom Shop automatisch generierten Bestellbestätigung meine AGB und die Widerrufsbelehrung als .txt-Datei angehängt.
    Wurde bereits ausgiebig getestet, funktioniert einwandfrei und so bin ich auch, denke ich mal, auf der sicheren Seite.

    Tomcraft

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    Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?
    Antwort #12 am: 01. August 2009, 15:59:17
    Wieso so kompliziert? Widerrufsbelehrung ausdrucken und der Sendung beilegen.

    guensi

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    Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?
    Antwort #13 am: 01. August 2009, 19:21:56
    Zitat
    in Textform vor dem Vertragsabschluß
    Ich hatte das bisher eigentlich immer so verstanden dass es ausreicht, die Widerrufsbelehrung mit dem Vertragsabschluss zuzustellen. Also im Zuge der automatischen E-Mail mit der Bestellbestätigung. Diese sollte die Widerrufserklärung und besten auch die AGB - am sichersten im E-Mailtext - und nicht als Anhang - enthalten.

    Bin mir ziemlich sicher, dass das vor etwa einem halben Jahr noch durchaus rechtlich einwandfreie Praxis war. Zudem ist der Beginn der Widerrufsfrist noch abhängig von:
    - dem Eingang der Ware beim Kunden (bei Warenversand)
    - der Erfüllung der nachvertraglichen Informationspflichten (§ 312 c II BGB, die Widerrufsbelehrung deckt sich nicht vollständig mit den Pflichtangaben zum Widerruf nach § 1 I Nr. 10 BGB-InfoV).

    Der eigentliche Unterschied zwischen vor und nach der Bestellung oder gar nicht ist wohl folgender:
    - wird der Kunde vor/mit der Vertragserklärung über das Widerrufsrecht informiert, gilt die Regelfrist von 2 Wochen.
    - wird der Kunde erst nach der Vertragserklärung informiert, gilt die Frist von einem Monat. Darauf ist dann auch deutlich hinzuweisen.
    - wird der Kunde gar nicht informiert, läuft die Widerrufsfrist bis zum St. Nimmerleins-Tag, ausserdem ist das ein abmahnfähiger Tatbestand.

    Tomcraft

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    Widerrufsbelehrung im Bestellablauf sinnvoll?
    Antwort #14 am: 01. August 2009, 23:20:14
    Ach das ist ein schwieriges Thema... Hab manchmal das Gefühl, dass sich die Rechtssprechung da monatlich ändert und recht haben und recht bekommen sind eh zwei völlig unterschlidliche Sachen. Das ist meine rein subjektive Meinung.

    14 Antworten
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