Hallo,
durch einen anderen Thread, wo es um tech. Probleme bei der Einbindung des Widerrufstext in den Bestellablauf ging, habe ich mich heute mal über das Thema schlau gelesen.
Nach dem, was ich da im Netz zu gefunden habe, macht es imho keinen Sinn die Belehrung im Bestellablauf anzuzeigen.
Der Gestzgeber sagt, der Text muß dem Kunden
in Textform vor dem Vertragsabschluß vorliegen.
Textform bedeutet auf Papier oder als Mail, auf jeden Fall im ausschliesslichen Einflußbereich des Kunden (einen Text auf einer Webseite könnte man ja nachträglich ändern und Screenshoots sind nicht zumutbar).
Wenn ich also den Text beim Checkout anzeige, dann liegt er nicht in Textform vor -> hinfällig.
Wenn ich ihn nur an die Bestellbestätigung hänge, dann hat der Kunde ihn erst nach Vertragsabschluß -> dito hinfällig.
Ich habe dann mal geschaut wie es "die Großen" machen, z.B. Mindfactory:
-Text an Bestellbestätigung
-in den AGB "
[Eingangsbestätigung] Dies ist noch keine Annahmeerklärung. Die Annahme erfolgt schriftlich oder konkludent durch Zusendung der Ware"
-in der Eingangsbestätigung "
Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Spätestens bis zur Lieferung der Ware erhalten Sie von uns alle Kundeninformationen, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken sollten.
Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch Zusendung der von Ihnen bestellten Artikel. "
D.h., der Kunde bekommt die Widerrufsbelehrung mit der EB, der Vertrag kommt aber erst später zu Stande -> alle Vorschriften erfüllt.
Das scheint die einzige juristisch saubere Methode zu sein (außer man mailt dem Kunden den Text, den er dann wieder bestätigen muß
Meine Frage daher: bin ich da auf dem Holzweg und gibt es auch andere Wege (oder sollte man das aus dem Shop ausbauen, um nicht die Leute in falscher Sicherheit zu wiegen und den Abmahnern in die (Brief-)Tasche zu spielen)
Viele Grüße
Lead
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