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  • Thema: BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erklärt werden

    Tomcraft

    • modified Team
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    • Beiträge: 46.369
    • Geschlecht:
    Schon öfters habe ich darüber berichtet, hier ein weiterer Bericht zum Thema der durchgestrichenen Preise.

    Zitat
    Wird ein Geschäft neu eröffnet oder ein neues Produkt ins Sortiment aufgenommen, bedienen sich Händler oft der Werbung mit Einführungspreisen, die unter dem später verlangten "normalen" Kaufpreis liegen. Jetzt liegt ein BGH-Urteil aus dem März 2011 im Volltext vor, in dem genaue Anforderungen an eine solche Werbung gestellt werden.

    Den ganzen Artikel lesen.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=15014.0
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    GetBigOrDie

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 25
    Re: BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erklärt werden
    Antwort #1 am: 02. September 2011, 20:20:53
    Wenn der Druckgestrichen Preis sich aber auf die UVP des Herstellers bezieht, und dies auch als UVP gekennzeichnet ist muss es doch legitim sein oder?

    Wie kann ich jetzt herrausfinden ob das so ok ist? Alle meine Mitbewerbe machen es auch?

    Olinew

    • Gast
    Re: BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erklärt werden
    Antwort #2 am: 02. September 2011, 20:37:06
    [...]
    Wie kann ich jetzt herrausfinden ob das so ok ist? [...]

    ... indem Du einen fragst, der Dir eine Rechtsberatung geben darf und Dir ggf. für seine Aussage eine Haftungsgarantie gibt. Einen Anwalt vielleicht ... ?  :thumbs:

    GetBigOrDie

    • Neu im Forum
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    Re: BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erklärt werden
    Antwort #3 am: 02. September 2011, 20:40:13
    Ich arbeite ja nicht erfunden Preisen, so wie es die ganze Möbelhäuser, sondern mit angaben des Herstellers.

    Aber du hast Recht, ich werde mich nochmal bei einen fachkundigen Anwalt erkundigen.

    Olinew

    • Gast
    Re: BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erklärt werden
    Antwort #4 am: 02. September 2011, 20:44:21
    Du lehnst Dich jetzt aber ziemlich aus dem Fenster! Du unterstellst damit "den ganzen Möbelhäusern" sogenannte Mondpreiswerbung?  :red-card:

    Grüße!
    Oli ;)

    [EDIT Tomcraft 02.09.2011: Full-Quote entfernt, siehe: FAQ: Full-Quotes und Groß-/Kleinschreibung - mit anderen Worten Netiquette!]

    Kwonga

    • Fördermitglied
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    Re: BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erklärt werden
    Antwort #5 am: 02. September 2011, 22:05:18
    Du lehnst Dich jetzt aber ziemlich aus dem Fenster! Du unterstellst damit "den ganzen Möbelhäusern" sogenannte Mondpreiswerbung?  :red-card:
    [...]

    vielleicht...
    wenn unten rechts am Sofa (am Bein) ein weisses Etikett mit Barcode und 389,00 drauf steht und dann oben drüber ein "fettes" Schild mit 599 -> 349,00 hängt, dann ist das doch mehr als ein Zufall, oder?!

    Olinew

    • Gast
    Re: BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erklärt werden
    Antwort #6 am: 02. September 2011, 22:24:38
    Wenn das so ist wie Du schreibst, dann sind die einfach nur  :censor: ;)
    Tja, dann hat man entweder einen A**** in der Hose (einnen richtigen Anwalt und ordentlich was auf der hohen Kante), dokumentiert das gerichtsverwertbar und lässt 'ne fette Abmahnung zustellen oder aber ...
    Ich finde es aber höchst naiv hier in einem Forum zu behaupten, dass dies alle Mobelhändler so praktizieren. Damit werden alle über einen Kamm geschert ...

    Grüße!
    Oli

    speedy

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 3.214
    Re: BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erklärt werden
    Antwort #7 am: 02. September 2011, 22:26:54
    Es ist auf jeden Fall nicht das erste mal, dass entsprechendes berichtet wurde. Natürlich muss man immer den Einzelfall prüfen. Allerdings denke ich, gibt es hier dann doch wichtigeres worüber man sich "streiten" kann.

    Olinew

    • Gast
    Re: BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erklärt werden
    Antwort #8 am: 02. September 2011, 22:31:34
    Ach Speedy, wir streiten doch nicht.
    Meinung, Gegenmeinung und sachliche Diskussion. Passt doch.

    Grüße!
    Oli