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  • Thema: inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten soll weg!

    EarthPlague

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    Hallo,

    ich bin gerade dabei überall das "inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten" weg zu machen da es ja auch in der Artikelbeschreibung drinnen steht.
    Ich bin auch schon gut voran gekommen nur in Kästen: "Neue Artikel", "Angebote" und "ZUletzt angesehen" bekomme ich es nicht weg.
    Kann mir einer sagen wo diese sich verstecken?

    www.link-zu-selbstschutz-entfernt.com  <---Falls einer schauen möchte was ich meine.

    Danke
    Benny

    Edit Dokuman: Link zum Selbstschutz entfernt



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=1480.0

    guensi

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    inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten soll weg!
    Antwort #1 am: 25. Juli 2009, 17:32:46
    Ich hoffe du hast ein Backup mit dem Zustand vor dieser Bastelei. Denn das was du da gemacht hast ist fast schon ne Garantie für ne Abmahnung.

    Die Ausweisung von MwSt. und der Hinweis auf die Versandkosten ist bei jeder Preisangabe im Shop ein Muss! Spielt keine Rolle dass du das irgendwo richtig ausgezeichnet hast.

    Zur Preisauszeichnung findest du jede Menge Hinweise hier in der Suche im Forum, und noch mehr über Goggel.

    DokuMan

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    inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten soll weg!
    Antwort #2 am: 25. Juli 2009, 18:46:30
    Wie guensi schon sagte, hat das einen Grund, warum das so dasteht!

    Ich würde dir DRINGENST raten, dich mal etwas mehr zum Thema Onlinerecht für Onlineshops beraten zulassen.
    Du öffnest Abmahnern mit deinem Shop Tür und Tor!

    Des weiteren sind bei dir Versandkosten, Impressum und Datenschutzbestimmungen überhaupt nicht gepflegt!

    Was dir außerdem fehlt, sind die Hinweise auf das Widerrufsrecht. Fehlt das, kannst du dir sicher sein, dass was kommt. Ich habe daher den Link zu deinem Shop entfernt, um dem zumindest etwas vorzubeugen, bis du das behoben hast!

    Als erste Anlaufstelle, kannst dir evtl. folgendes zu Gemüte führen:
    http://www.modified-shop.org/forum/topic.php?id=281

    Und wenn du schon dabei bist, wäre es auch sehr nett von dir, wenn du den Backlink im Footer zu diesem Forum wieder einfügen würdest!
    Danke! :)

    P.S.: wenn du dich rechtlich zumindest etwas mehr abgesichert hast, kannst du den Link zu deinem Shop gerne nochmal posten, da dein Shop an sich sehr ansehnlich ist. :)

    guensi

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    inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten soll weg!
    Antwort #3 am: 25. Juli 2009, 18:52:54
    Zitat
    Und wenn du schon dabei bist, wäre es auch sehr nett von dir, wenn du den Backlink im Footer zu diesem Forum wieder einfügen würdest!

    Nach der Hilfe sollte das Pflicht sein, diese Tips werden dir eine Menge Ärger und Geld sparen. Mal abgesehen davon dass es kein guter Stil ist, hier um Hilfe zu bitten und als Dank den Link zu entfernen.

    DokuMan

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    inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten soll weg!
    Antwort #4 am: 25. Juli 2009, 19:00:56
    Stimmt, die Tipps sparen ihm ca. 2500 EUR.
    (Wenn nicht schon jemand einen Screenshot gemacht hat und damit zum Abmahn-Anwalt seines Vertrauens ist) ;)

    Bei der Masse an "Unterlassungen" bzw. Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vielleicht sogar noch mehr.

    Poppy17

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    inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten soll weg!
    Antwort #5 am: 25. Juli 2009, 21:36:09
    Muss die Mwst. auch bei der Kleinunternehmerregelung rein???

    Anonym

    • Gast
    inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten soll weg!
    Antwort #6 am: 25. Juli 2009, 21:53:35
    @poppy17.. Dann muss der link so heissen, das Du MwSt. befreit bist. Aber ob dann jemand kauft wage ich zu bezweifeln. Leider erkennt man nämlich an dem Text, dass Du allein arbeitest und noch am Anfang stehst. Ist schade und ungerecht ich weiss aber das Leben ist kein Damentennis.

    guensi

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    inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten soll weg!
    Antwort #7 am: 26. Juli 2009, 09:38:29
    @poppy17
    Normalerweise müsste sowas wie das hier:

    * Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gem. § 19 UStG wird per Gesetz aufgrund des Kleinunternehmerstatus keine Umsatzsteuer erhoben und daher besteht keine Berechtigung zum Ausweis der Umsatzsteuer.

    bei jedem Preis angegeben werden.

    Ist natürlich unpraktisch und zerstört jedes Layout. Deshalb gibt es die Lösung, jeden Preis mit einem Stern zu kennzeichnen, und in der Fußzeile dann den o.a. Text unterzubringen. (Wie abmahnsicher das ist, da streiten sich die RA, aber ist in jedem Fall besser als ganz ohne Auszeichnung.)

    phpGuru

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    inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten soll weg!
    Antwort #8 am: 26. Juli 2009, 09:42:37
    Ich zitiere hier mal die Anwort von Trusted Shops. Dieser Auffassung entspricht auch unserer Shop Rehtsberatung. Macht doch einfach mal den Quick Check auf Trusted Shops. Da klären sich viele Fragen von selbst: http://www.trustedshops.de/shopbetreiber/abmahnungs-check.html

    Hier nun zur o.g. Frage:
    Zitat Anfang

    "An welcher Stelle im Shop genau muss der Hinweis stehen, dass in Preisen die Mwst enthalten ist und ob Versandkosten anfallen?"

    Antwort:
    Richtig ist Antwort 3). Nach § 1 Abs. 6 PAngV ist der Hinweis dem Preis unmittelbar zuzuordnen. Hieran fehlt es, wenn er erst nach Scrollen in einer Fußzeile lesbar ist. Noch bis 2007 urteilte das OLG Hamburg (z.B. Beschluss v. 4.1.2007, 3 W 224/06) mehrfach, dass der Hinweis unmittelbar neben jedem Preis im Online-Shop platziert werden muss und dass eine abweichende Gestaltung keinesfalls eine Bagatelle darstellt. Aufgrund dieser Rechtsprechung und weil viele Shopsysteme die Platzierung lange Zeit technisch nicht ermöglichten, kam es zu mehreren „Abmahnwellen“, bei denen jeweils mehrere hundert Händler betroffen waren. Erst im Oktober 2007 entschied der Bundesgerichtshof (Urteil v. 4.10.2007, I ZR 143/04) dass gegen die Preisangabenverordnung nicht bereits dann verstoßen wird, wenn auf einer Internetseite neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis genannt wird und nicht schon auf derselben Internetseite darauf hingewiesen wird, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und zusätzlich zu dem Preis Liefer- und Versandkosten anfallen, sondern dass ausreichend ist, wenn die Angaben leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite gemacht werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss (z.B. Produktdetailseite). An diese neue Rechtsprechung des BGH anknüpfend konkretisierte das OLG Frankfurt a.M., dass die Angabe der Versandkosten allein in AGB ohne jeglichen Hinweis im Shop unzulässig ist (Urteil v. 06.03.2008, 6 U 85/07). Kurz zuvor entschied unter Zugrundelegung der BGH-Vorgaben nun auch das OLG Hamburg weniger streng und distanzierte sich bewusst von seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil v. 16.01.2008, 5 U 148/06).

    Zitat Ende

    phpGuru

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    inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten soll weg!
    Antwort #9 am: 26. Juli 2009, 09:50:19
    Dürfte doch jetzt klar sein, dass es ausreicht wenn ich diese Angaben auf der Produkt Infoseite plaziere. Aus diesem Grund sollte man es auch vermeiden bei Produktlistings sofort mit einem Button "in den Warenkorb" zu glänzen sondern erst zur Produkt Infoseite zu linken. Im Warenkorb ist es dann eh Pflicht die MwSt. und die Versandkosten auszuweisen und man MUSS ja zuvor diese Angaben machen, da ich ja bereits im Bestellprozess bin. Also schön zur Produkt Infoseite gelinkt, wo alle Angaben enthalten sind.

    EarthPlague

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    Antwort #10 am: 26. Juli 2009, 21:05:07
    Um die diskusion mal ein bisschen weiter zu führen die größten Versandhäsuer wie z.B Quelle und Neckermann haben dies auch nicht unter jedem Artikel stehen somit sollte dies doch was ich habe genügen?!

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    DokuMan

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    Antwort #11 am: 27. Juli 2009, 20:21:45
    Na wenn du dich schon mit den "Großen" vegleichst, kann man dich ja eigentlich nur noch beglückwünschen. Hoffen wir, dass die Abmahnanwälte ähnlichen Respekt vor dir als vor den anderen Großen haben :P

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