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  • Thema: Juristisch hundert Prozent sichere Variante des „Gefällt mir“-Buttons unmöglich!

    skipper2007

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    Facebook-Fanpages von Unternehmen sowie die Einbindung des „Gefällt mir“-Buttons auf die eigene Web-Seite soll bestraft werden. Im Landkreis Friesland löschen die Behörden bereits ihre Facebook-Profile. Der Verein der Digitalen Wirtschaft in Schleswig-Holstein (DiWiSH) sieht das Verbot als Standortnachteil. Ein weiteres Problem: Die angepriesenen Mustererklärungen für den Gebrauch des „Like“-Buttons sind nicht rechtskonform.

    Firmen und Behörden in Schleswig-Holstein müssen bis Ende September ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins sowie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Web-Seiten entfernen. So will es das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), welches ansonsten mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro droht.

    In Niedersachsen begrüßt man zwar den Ansatz der Schleswig-Holsteiner Kollegen, droht aber im Gegensatz zu diesen nicht mit Strafen. Dennoch ziehen sich die ersten Behörden, wie beispielsweise der Kreis Friesland, dort bereits aus dem sozialen Netz zurück. Bremen hat das Symbol mit dem gehobenen Finger schon vor Monaten aus seinem Internetauftritt gestrichen.

    Quelle: Facebook-Verbot für Unternehmen und Behörden schlägt Wellen

    [EDIT Tomcraft 25.08.2011: Quelle des vollständig zitierten Artikels hinzugefügt, sowie als Zitat gekennzeichnet!]

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=14762.0
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    faglork

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    noEE

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    Zitat
    [...]
    F: Kann ein Webseitenbetreiber Facebook Social-Plugins so einbinden, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird?

    A: Ja. Eine datensparsame Einbindung erfordert zurzeit, dass die Social-Plugins nur dann geladen werden dürfen, wenn die Nutzerin oder der Nutzer gegenüber dem Webseitenbetreiber in die mit der Einbindung von Social-Plugins verbundenen Übertragung personenbezogener Daten an Facebook eingewilligt hat, § 13 Abs. 2 TMG. Dies kann beispielsweise so realisiert werden, indem an der Stelle, an der die Social-Plugins auf der Webseite erscheinen sollen, zunächst eine vom Webseitenbetreiber selbst bereitgestellte Grafik eingebunden wird. Nach Klick auf diese Grafik muss die Nutzerin oder der Nutzer dann über die mit der Anzeige des Social-Plugins verbundene Übertragung personenbezogener Daten an Facebook informiert werden. Willigt die Nutzerin oder der Nutzer ausreichend informiert und aktiv ein, so können darauffolgend die Social-Plugins von Facebook geladen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Zustimmung zur Einwilligung über einen nicht-personalisierten Cookie auch für nachfolgende Besuche auf der betroffenen Webseite zu speichern. Über das Setzen dieses Cookies ist die Nutzerin oder der Nutzer ebenfalls zu informieren. Es muss jedoch beachtet werden, dass mittels einer solchen informierten Einwilligung der Nutzerin bzw. des Nutzers nur die Datenübertragung an Facebook auf Veranlassung eines Webseitenbetreibers gerechtfertigt werden kann. Dies ändert nichts daran, dass gegenüber Facebook nach unserer Analyse zurzeit keine wirksame Einwilligung der Nutzerin oder des Nutzers vorliegt.
    [...]

    Quelle: https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/

    Würde sich das so realisieren lassen, dass der Facebook gefällt mir Button nur bei registrierten und angemeldeten Kunden erscheint, die zuvor den Datenschutzbestimmungen des Shops zugestimmt haben?

    DefCon2k

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    Servus,

    ist zwar schon ein etwas älterer Thread, aber passend ist der folgende Link schon: Heise Social Privacy mit JQuery

    Eventuell für den Ein oder Anderen hier interessant, zumindest sollte(!?) hier der Datenschutz beim normalen Laden der Seite ausreichend berücksichtigt sein.

    Gruß Tobi

    Tomcraft

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    Das haben wir schon als Modul übernommen. ;-)

    MODUL: Facebook, Twitter & Google+ datenschutzkonform einbauen

    Grüße

    Torsten
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