Antwort #45 am: 08. September 2011, 14:42:36
@hendrik: Mit unkenntlich machen meine ich natürlich nicht verschlüsseln sondern einen Teil durch xxxx ersetzen (ich dachte da hätte ich mich klar ausgedrückt).
Bei meinem Shop mache ich das auch indem ich die Bankdaten per CronJob komplett lösche.
In meinem Shop (B2B) zahlen fast 50% meiner Kunden per Lastschrift, so dass sich mit der Zeit eine große Zahl an Bankdaten angesammelt hätte, wenn ich die nach einer Weile nicht löschen würde.
Mir ist klar, dass es Drittanbieter gibt, die gegen Gebühr Lastschrift für mich übernehmen würden, aber wieso soll ich das machen, wenn ich es seit Jahren (auch schon vor dem Onlineshop) selber mache und selber für Datensicherheit sorge?
Problematisch sehe ich, dass mit modified eCommerce Shopsoftware ein Lastschriftmodul angeboten wird, die Art der Datenspeicherung aber nicht den Vorschriften zur Datenvermeidung entsprechen (§ 3a BDSG - Datenvermeidung und Datensparsamkeit). Ich denke, dass ein unkenntlich machen hier Abhilfe verschaffen würde. Ich bin aber kein Jurist, von daher ist das alles nur meine Vermutung!