Antwort #2 am: 23. August 2011, 13:12:43
Hallo Torsten,
danke für den Hinweis. Ich habe leider nur im Forum "
Urteile, Abmahnungen, Gesetze und Pflichten" gesucht und dort zu dem Thema nichts gefunden.
Dennoch handelt es sich nicht unbedingt um die gleiche Sache, denn dein Post hat eine Entscheidung des OLG Hamm vom September 2010 als Grundlage. Hier wurde entschieden, dass Verlängerungen von Rabattaktionen kein Problem sind.
Deshalb dachte ich, wäre es interessant, wenn man ein aktuelleres Urteil vom OLG Köln (März 2011) anführt, das nun gegenteilig entschieden hat und somit nachträgliche Rabattaktionen für wettbewerbswidirg ansieht.
Kann man den Inhalt dieses Themas in deinen Thread im Bereich "Ankündigungen.." kopieren/verschieben? Macht das Sinn?
Schöne Grüße